Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd: Jurist mit Leidenschaft

Bei Verhandlungen ist die schwarze Robe für Julian Pflicht.
Eileen Schirle- Julian Bauderer ist Straf- und Zivilrichter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd.
- Er führt Verhandlungen eigenständig, nutzt digitale Akten und verkündet Urteile.
- Sein Weg: Jura-Studium, Referendariat mit Stationen bei Gerichten, Behörden und Kanzleien.
- Zwei Staatsexamina waren nötig, aktuell ist er in der vierjährigen Assessorenzeit.
- Typische Fälle: Mietrecht, Unterlassungsansprüche, Verkehrsunfälle und Beleidigungen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Gekonnt wirft sich Julian Bauderer seine schwarze Richterrobe um. Gleich steht eine Urteilsverkündung an. Mit seinem Laptop setzt er sich im kleinen Gerichtssaal im Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd an den Tisch und wartet einige Minuten. Es erscheint niemand – „das ist üblich“, weiß der 30-Jährige. Julian unterschreibt das Urteil digital, somit ist es wirksam. Die beteiligten Parteien bekommen nun eine Meldung, wie das Verfahren ausging. „Damit ist der Fall für mich abgeschlossen.“
Damit Julian heute hier in Robe sitzen und über Schuld und Strafe entscheiden kann, musste er hart arbeiten und sich viel Wissen aneignen. Nach dem Abitur und einem FSJ, begann er in Erlangen Jura zu studieren. Das Studium gliedert sich in ein Grundlagenstudium, bestehend aus vier Semestern und einem Hauptstudium ab Semester fünf. Abschließend folgt das erste Staatsexamen. Sechs aufeinanderfolgende Klausuren à fünf Stunden sowie eine große mündliche Prüfung müssen dafür absolviert werden. Doch das reichte Julian noch nicht: „Wer vor Gericht auftreten möchte – und das war mein Ziel – benötigt zwingend das zweite Staatsexamen.“
Von der Serie „Suits“ inspiriert
Sein Studium ging also weiter. Es folgte ein zweijähriges Referendariat, bei dem er mehrere Stationen durchlief. Julian war einige Zeit beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Ellwangen tätig, ebenso absolvierte er einen Teil der Praxisphase beim Bauamt in Ellwangen. Zum Referendariat gehören auch zwei Stationen bei praktizierenden Rechtsanwälten. Der 30-Jährige hat diese bei Großkanzleien in Frankfurt am Main und Stuttgart verbracht. „Die Vorstellung, Anwalt in einer mächtigen, großen Wirtschaftskanzlei zu sein, hat mich fasziniert – wie in der Serie Suits. Die Arbeitsweisen und -zeiten in der Serie sind dabei ziemlich realistisch dargestellt. Zwölf-Stunden-Tage waren dort die Regel.“ Auf Dauer war das nicht mit seiner Vorstellung von Familienleben vereinbar, weswegen er sich in seinem Wunsch, zur Justiz zu gehen, bestätigt sah. Er absolvierte das zweite Staatsexamen – acht Klausuren à fünf Stunden und eine umfangreiche mündliche Prüfung. „Man steht hier schon ganz schön unter Druck“, berichtet Julian. „Denn ehrlich gesagt: Für die Justiz zählen die Noten im Staatsexamen alles. Man muss einen bestimmten Punkteschnitt erreichen, um überhaupt für eine Richterstelle infrage zu kommen.“
Ihm gelang es. Julian bewarb sich für den höheren Justizdienst und wurde dem Landgericht Ellwangen zugeordnet, genauer dem dazugehörigen Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd. Nun befindet er sich in der vierjährigen Assessorenzeit. Zwei Jahre lang arbeitet er als Richter „auf Probe“ am Amtsgericht, anschließend verbringt er zwei Jahre bei der Staatsanwaltschaft. Erst danach kann er als Richter auf Lebenszeit ernannt werden.
Nun gilt es, möglichst viel Erfahrung im Beruf zu sammeln. Bereits jetzt darf der Ellwanger eigenständig Verhandlungen führen und Entscheidungen treffen. Sein offizieller Titel lautet Straf- und Zivilrichter. „Zu meinen typischen Verhandlungen gehören beispielsweise Klagen im Mietrecht. Ruhestörungen, Zahlungsverzug oder Probleme mit Räumungen beispielsweise. Aber auch Unterlassungsansprüche kommen öfter vor – wenn zum Beispiel ein Unternehmen möchte, dass negative und angeblich unwahre Google-Rezensionen gelöscht werden sollen“, berichtet Julian. Auch Verkehrsunfälle sowie Beleidigungen landeten schon auf seinem Tisch.
Zivil- vs. Strafrecht
Das Zivilrecht regelt das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern untereinander. Hier geht es beispielsweise um Ansprüche aus Verträgen oder Schadensersatzansprüche. Vor Gericht stehen sich dann die betroffenen Parteien gegenüber.
Beim Strafprozess geht es um strafbare Handlungen wie zum Beispiel Körperverletzung oder Raub, an deren Verfolgung der Staat ein Interesse hat. Hier gibt es einen oder mehrere Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft.
Hoher Anspruch an sich selbst
Bevor es zu einer Verhandlung kommt, sichtet der junge Richter die Prozessakten und macht sich mit dem jeweiligen Fall vertraut. Erweist sich ein Sachverhalt als unklar, muss Julian eine Beweisaufnahme anordnen. Dann sind die Parteien dazu aufgefordert, mithilfe von Zeugen oder Sachverständigenaussagen zur Klärung des Falls beizutragen.
Dienstags und donnerstags hat der 30-Jährige Sitzungstage – Verhandlungen mit ihm als Richter finden an diesen Tagen statt. Im Zivilrecht steht zuerst immer eine Güteverhandlung an. Hier wird besprochen, ob die Parteien eine Einigung finden, um damit den Rechtsstreit sofort zu beenden. Wird kein Konsens gefunden, folgt die mündliche Verhandlung. Hier können die Parteien Anträge stellen und es findet die Beweisaufnahme statt. Mit den vorliegenden Fakten entscheidet Julian dann, ob er die Klage abweist oder zulässt und fällt, sollte letzteres der Fall sein, ein Urteil. Manchmal sei die Sachlage eindeutig, bei anderen Fällen müsse er abwägen, berichtet er. „Mein Anspruch an mich selbst ist, mich so gut vorzubereiten und die Rechtslage so gut zu durchdringen, dass ich nachher sagen kann: Ich bin mit meiner Entscheidung absolut fein.“
Der 30-Jährige hat seinen Traumberuf gefunden. „Das selbstständige Arbeiten, die Unabhängigkeit, das tolle Miteinander mit den Kollegen und auch die moderne Arbeitsweise mit digitalen Akten sind großartig“, sagt er und fügt hinzu: „Das Jura-Studium war hart und man kommt an seine Belastungsgrenzen. Aber rückblickend kann ich sagen: Die Mühe lohnt sich auf jeden Fall!“
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