Corona Biberach aktuell: Die neuen Corona-Fallzahlen für Dienstag - Weiter hohe Inzidenz im Landkreis BC

Biberach hatte lange relativ niedrige Corona-Zahlen, jetzt steigen sie stärker.
Sven Kaufmann/RKI-Screenshot/dpaDie Corona-Lage spitzt sich zu. Im Kampf gegen stark steigende Corona-Fallzahlen in Deutschland und Baden-Württemberg setzt die Landesregierung seit Montag, 2.11.2020, auf einen Teil-Lockdown in Deutschland. Dieser gilt auch im Landkreis Biberach, der lange Zeit relativ gute Werte bei den Neuinfektionen aufwies.
Wie steht es in der Region um die Entwicklung der Corona-Zahlen, und wie wirkt sich der Lockdown in BC und Umgebung aktuell aus? Eine Übersicht gibt es hier.
Die aktuelle Corona-Lage im Kreis-Biberach am Dienstag
Auch im Kreis Biberach steigen die Werte jetzt stetig, am Dienstag, 3.11.2020, stand die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 83,0. Laut Landratsamt bei 86,8 - die Zahlen des RKI und des Landratsamts unterscheiden sich fast immer. Deswegen führen wir beide Quellen getrennt an.
Grundsätzlich ist seit Tagen die kritische Warnstufe von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen seit Tagen klar überschritten. Aber: Im Vergleich zu anderen Landkreisen wie etwa dem Alb-Donau-Kreis mit einer laut RKI 7-Tage-Inzidenz von 144,6 oder dem Stadtkreis Ulm mit 128,6 ist die Situation noch nicht ganz so schlimm. Ebenfalls vergleichsweise niedrig sind die vom RKI am Dienstag genannten Südwest-Inzidenzen in den Kreisen
Ravensburg: 58,2 und
Bodensee: 77,3.
Die Corona-Werte des Landratsamts
Und wie sieht es im Detail aus? Hier die aktuellen Werte des Landratsamts Biberach von Dienstag, 3.11.2020:
Zahl der bisher Infizierten: 1.228
Veränderung zum Vortag: +11 (5 männlich, 6 weiblich)
In den vergangenen 7 Tagen haben sich 175 Menschen mit dem Virus infiziert.
Fälle letzte 7 Tage pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz): 86,8
Zahl der Menschen, die an oder mit Corona gestorben sind: 39
Veränderung zum Vortag: 0
Laut DIVI-Intensivbetten-Register liegt derzeit 1 Covid-19-Patient auf der Intensivstation und wird invasiv beatmet.
Zahl der Genesenen: 1020
Das sind die aktuellen Fallzahlen des RKI für den Kreis Biberach
Das RKIweist mit Stand 3.11.2020, 12 Uhr, folgende Corona-Zahlen aus:
Zahl der bisher Infizierten: 1216
Veränderung zum Vortag: +14
Fälle pro 100.000 Einwohner: 604,1.
Fälle letzte 7 Tage pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz): 83,0
Zum Vergleich: In Baden-Württemberg insgesamt liegt die 7-Tage-Inzidenz am Dienstag bei 116,79
Zahl der Menschen, die an oder mit Corona gestorben sind: 39
Veränderung zum Vortag: +1
Einwohnerzahl: 201.281
Lockdown im Kreis Biberach - Landesverordnung ersetzt Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Biberach hatte infolge des Erlasses des Landes Baden-Württemberg nach der Überschreitung des Grenzwertes für die 7-Tage-Inzidenz ab Samstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung wurde am Montag, 2.11.2020, aufgehoben, da nun die neuen Regeln der Landesregierung Baden-Württemberg im Kreis Biberach gelten. Dazu schreibt das Landratsamt: „Seit heute, 2. November 2020 gelten die verschärften Coronaregeln des Landes Baden-Württemberg. Sie sind in der sechsten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen das Coronavirus festgelegt. Das Landratsamt Biberach hat deshalb aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit die am vergangenen Freitag erlassene Allgemeinverfügung zur Sperrzeitverkürzung und Außenabgabe von alkoholischen Getränken (Corona-Sperrstunde) mit Wirkung vom 3. November, 0 Uhr, wieder aufgehoben.“
Das sind die neuen Landes-Corona-Regeln für den Kreis BC
In der Landesverordnung zum Lockdown ist unter anderem festgelegt, dass
die gesamte Gastronomie im Land bis Ende November schließen muss.
Auch Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater bleiben geschlossen.
In Geschäften darf sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur noch ein Kunde aufhalten. Hat ein Geschäft weniger Fläche, ist nur ein Kunde im Laden erlaubt. Ausgenommen sind etwa Kinder in Begleitung ihrer Eltern. Auch Mitarbeiter werden bei der Regelung nicht mitgezählt.
Ebenso gibt es Beschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum. Hier dürfen nicht mehr als zehn Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Ausgenommen von der Regelung zur Zahl der Haushalte sind Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in direkter Linie. Die Anzahl von zehn Personen darf dabei dennoch nicht überschritten werden.
Gleiches soll zudem in privaten Räumen gelten. Sollten aber mehr als zehn Personen in einem Haushalt leben, bleibt dies mit der neuen Regelung weiter erlaubt.

