Seit etwa zwei Wochen befinden wir uns kalendarisch im Frühling und so langsam steigen die Temperaturen und damit auch die Lust darauf, wieder ein Getränk im Freien zu genießen. Doch wo laue Sommernächte und gute Gesellschaft die einen zum Feiern anlocken, wollen die anderen ihre Ruhe. Außenbewirtung kurbelt zwar den Umsatz an, aber auch das Konfliktpotenzial.
Weil die Gastronomie aber aufgrund der Pandemie deutliche Umsatzeinbußen verzeichnen musste, beschloss der Albstädter Gemeinderat 2021, die Zeiten für die Außenbewirtung anzupassen: Vom 12. Mai bis 16. Oktober durften örtliche Gastronomen donnerstags bis samstags sowie an Tagen vor Feiertagen bis 24 Uhr draußen bewirten. Diese Testphase wird für das laufende Jahr verlängert.
In seiner Sitzung am Donnerstagabend beschloss das Gremium einstimmig vom 11. Mai bis 14. Oktober an den genannten Tagen ebenfalls bis 24 Uhr zu dulden.
„Es ist wichtig, die Gastronomie in immer noch schwierigen Zeiten zu unterstützen“, sagte Daniela Steinhart-Schwab stellvertretend für die CDU-Fraktion. „Ebenso ist es wichtig, für die Belebung und Pflege unserer Ebinger Innenstadt mit dieser Entscheidung ein weiteres Zeichen zu setzen.“ Damit traf die Stadträtin auf Zustimmung. Ihre SPD-Kollegin Lara Herter ergänzte, dass die Stadt 2024 die Testphase beenden und „einen Knopf dran machen“ sollte. Schließlich sei es etwas Gutes für die Gastronomie und für alle Albstädter und Albstädterinnen, die gerne ausgehen, und es sollte nicht jedes Jahr von Neuem entschieden werden müssen.
Keine Beschwerden eingegangen
Dass eine solche Entscheidung getroffen werden konnte, liegt nicht zuletzt an der Akzeptanz der Anlieger. Denn nachdem bei der Gaststättenbehörde 2021 keine Beschwerden wegen der verlängerten Außenbewirtung eingegangen waren, und sich die finanzielle Situation der Gastronomie aufgrund immer noch bestehender Corona-Einschränkungen noch nicht entspannen konnte, beschloss der Gemeinderat diese Regelung auch für das Jahr 2022 weiterzuführen. Im April 2022 gab es für die Gaststätten keine Einschränkungen mehr. Dennoch sei anfangs eine Verunsicherung im Ausgehverhalten zu bemerken gewesen, teilt die Stadt mit.
Mittlerweile fanden die Meisten zurück zur Normalität und das zeigt sich auch in der Gastronomie. Vereinzelt seien 2022 Beschwerden über Lärmbelästigungen eingegangen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, waren diese aber nicht unbedingt der verlängerten Bewirtungszeit geschuldet, sondern eher der Tatsache, dass die betreffenden Gastwirte nicht auf die Einhaltung der Nachtruhe geachtet haben. Nachdem die Gaststättenbehörde die betreffenden Betreiber auf die entsprechenden Pflichten hingewiesen hatte, gab es keine erneuten Beschwerden. Sollte es zu Beschwerden in einzelnen Bereichen kommen, wird die Verwaltung einzelfallbezogen über die Rücknahme der Duldung entscheiden.
Live-Musik ebenfalls erlaubt
Jeder Gaststätte wird im Außenbereich eine Live-Musikdarbietung ohne besonderen Anlass bis 22 Uhr gestattet. Der Betreiber muss dies vorher bei der Gaststättenbehörde anzeigen. 2022 wurden lediglich zwei Live-Musikdarbietung bei der Gaststättenbehörde angezeigt. Zu Beschwerden kam es nicht. Auch hier wird die Versuchsphase um ein weiteres Jahr verlängert.