Landtagswahl BW: Wie werden die Stimmen ausgezählt?

Wenn die Wahllokale geschlossen sind, müssen die Wahlhelferinnen und -helfer die Zettel zunächst sortieren und dann auszählen.
Sven Hoppe/dpa- Nach Wahlschluss sortieren und zählen Wahlhelfer Stimmzettel öffentlich.
- Erst werden Zahlen im Verzeichnis, Wahlscheine und Urneninhalte abgeglichen.
- Stimmzettel in Stapel: gleiche Partei, gemischt, fehlende Stimmen, ungekennzeichnet.
- Wahlvorsteher prüft, sortiert nach Zweit- und Erststimmen; Gültigkeit wird vermerkt.
- Ergebnis geht über Bürgermeister und Kreiswahlleiter zur Landeswahlleiterin.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ohne Tausende Helferinnen und Helfer könnten in Deutschland keine Wahlen stattfinden. Findet die Wahlbehörde nicht genug Freiwillige, kann sie Bürgerinnen und Bürger verpflichten. Sie bekommen für ihre Dienste nur eine kleine Aufwandsentschädigung.
Ihre Aufgaben sind unter anderem: Leere Stimmzettel austeilen und ausgefüllt wieder einsammeln, das Wählerverzeichnis kontrollieren und abends alle Stimmen zählen. Dafür gibt es genaue Vorgaben. Wir stellen vor, was Wahlhelfer beim Auszählen beachten müssen.
Zunächst wird vorsortiert
Wenn alle vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler und Wählerinnen im Wahllokal ihre Stimmen abgegeben haben, wird die Wahlhandlung beendet. Wer nach dem Ablauf der Wahlzeit im Wahllokal eintrifft, darf seine Stimme nicht mehr abgeben. Nicht genutzte Stimmzettel müssen vom Wahltisch entfernt werden, bevor die Wahlurne geöffnet wird. Dann werden die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine festgestellt.
Die Stimmzettel werden aus der Wahlurne genommen, entfaltet und gezählt. Stimmen die Zahlen auch beim Nachzählen nicht überein, muss das in der sogenannten Wahlniederschrift vermerkt und soweit möglich erläutert werden. Im Landtagswahlgesetz steht geschrieben, dass das Wahlergebnis in öffentlicher Sitzung zu ermitteln und festzustellen ist.
Stimmzettel werden gestapelt
Vor dem eigentlichen Auszählen werden Stimmzettel-Stapel gebildet: Wenn Erst- und Zweitstimme gültig für den Bewerber beziehungsweise die Bewerberin und die Landesliste derselben Partei abgegeben worden sind, wird nach den Parteien getrennt sortiert. Einen weiteren Stapel gibt es für Stimmzettel, bei denen eine der beiden Stimmen nicht abgegeben worden ist. Auf den Stapel kommen auch Stimmzettel, bei denen die Erststimme für einen Bewerber oder eine Bewerberin einer anderen Partei als bei der Zweitstimme abgegeben wurde. Ferner kommen abgegebene Stimmzetteln ohne Kennzeichnung auf einen Stapel. Alle übrigen Stimmzettel werden zunächst einmal ausgesondert. Erst seit diesem Wahljahr gibt es übrigens eine Zweitstimme - dank einer Reform des Wahlrechts, das es auch ermöglicht, dass Jugendliche ab 16 Jahren den Landtag wählen können.
Das eigentliche Auszählen
Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter prüfen dann zunächst die Stapel, auf denen Erst- und Zweitstimme an dieselbe Partei beziehungsweise deren Bewerber oder Bewerberinnen gehen. Danach prüft der Wahlvorsteher die ungekennzeichneten Stimmzettel.
Je zwei Beisitzer zählen im Anschluss nacheinander die geprüften Stimmzettel-Stapel unter gegenseitiger Kontrolle. So werden die Zahlen der abgegebenen gültigen Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge sowie die Zahl der ungültigen Stimmen ermittelt.
Wahlvorsteher sortiert nach Erst- und Zweitstimme
Als Nächstes muss der Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem gemischten Stapel getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten sortieren. Dann werden die jeweiligen Stimmen wie oben beschrieben gezählt.
Anschließend ordnet der Wahlvorsteher die Stimmzettel neu – diesmal anhand der abgegebenen Erststimmen. Auch diese werden ausgezählt.
Zum Schluss entscheidet der Wahlvorstand gemäß Landeswahlordnung über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden sind. Auf der Rückseite jedes Stimmzettels muss vermerkt werden, ob beide Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden sind.
Das Ergebnis der Landtagswahl
Danach zählt der Schriftführer die Zahlen zusammen. Zwei Beisitzer überprüfen das. Beantragt ein Mitglied des Wahlvorstands eine erneute Auszählung, wird die gesamte Prozedur wiederholt.
Für Stimmzettel, die per Briefwahl abgegeben werden, gelten im Kern dieselben Vorschriften.
Ist das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt, meldet der Wahlvorsteher es dem Bürgermeister. Dieser fasst die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke einer Gemeinde einschließlich des Briefwahlergebnisses zusammen und meldet das Ergebnis auf schnellstem Weg dem Kreiswahlleiter. Der wiederum ermittelt so das vorläufige Wahlkreisergebnis und teilt dieses der Landeswahlleiterin mit, die auf dieser Grundlage das vorläufige Landeswahlergebnis zusammenfasst und hiernach die voraussichtliche Verteilung der Abgeordnetensitze ermittelt.
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