Kritik von Verbraucherschützern
: Milka Alpenmilch ist „Mogelpackung“ des Jahres

Einmal im Jahr können Verbraucherinnen und Verbraucher die  „Mogelpackung des Jahres“ wählen. Noch nie war der Ausgang eindeutiger: Die Kunden wählten Milka, deren Alpenmilch-Schokolade Anfang des Jahres sowohl dünner als auch teurer wurde.
Von
afp
Hamburg
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Milka-Schokolade: ARCHIV - 21.01.2025, Sachsen, Leipzig: Eine Tafel Alpenmilch-Schokolade von Milka liegt auf einem Tisch.  (zu dpa: ««Mogelpackung» Milka? Verbraucherschützer ziehen vor Gericht») Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Milka Alpenmilchschokolade zur „Mogelpackung des Jahres“ gekürt.

Jan Woitas/dpa
  • Milka Alpenmilch wurde zur „Mogelpackung des Jahres“ 2025 gewählt – 2/3 der Stimmen.
  • Schokoladentafel schrumpfte von 100 auf 90 g; Preis stieg von 1,49 auf 1,99 Euro.
  • Verbraucherzentrale Hamburg reichte Klage gegen Mondelez ein, Verhandlung im April.
  • Kritik an „Shrinkflation“: Deutschland soll Preistransparenz wie in Österreich einführen.
  • Handelsverband HDE sieht aktuelle Grundpreisangaben als ausreichend für Preisvergleiche.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Mogelpackung“ des Jahres aus Verbrauchersicht ist die Milka Alpenmilch Schokolade. In einer Online-Abstimmung fielen zwei Drittel der Stimmen auf das Produkt aus dem Hause Mondelez, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte. Die Schokoladentafel wurde Anfang des Jahres 2025 dünner und gleichzeitig teurer: Die Füllmenge pro Tafel sank von 100 auf 90 Gramm, der Preis stieg von 1,49 auf 1,99 Euro.

An der Abstimmung beteiligten sich laut Verbraucherzentrale so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie seit sechs Jahren nicht mehr – 34.731 Menschen gaben ihre Stimme ab. Noch nie in der zwölfjährigen Geschichte der Wahl habe ein Produkt einen derart hohen Stimmenanteil erreicht. „Das Abstimmungsergebnis ist ein Denkzettel, wie man ihn deutlicher kaum geben kann“, erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Abstimmung als Denkzettel für Milka

Die Abstimmung hatte am 5. Januar begonnen, zur Auswahl standen die Milka-Schokolade, eine Backmischung von Dr. Oetker, ein Müsli von Kölln, ein Nudel-Fertiggericht von Knorr und Kaffeesticks von Jacobs. Die Auswahl basiert auf der „Mogelpackungsliste“ der Verbraucherzentrale, die Produkte auflistet, bei denen Hersteller oder Händler den Preis aus Sicht der Verbraucherschützer auf intransparente Weise erhöht haben, meist durch geringere Füllmengen bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis.

Die Hersteller der für den Negativpreis nominierten Produkte hatten darauf verwiesen, dass es sich teils um neue Rezepturen oder neue Produktlinien handele, auch seien die Verbraucherinnen und Verbraucher offen darüber informiert worden. Mondelez hatte bereits im Sommer auch betont, dass sich unter anderem Kakao deutlich verteuert habe. Vor diesem Hintergrund habe das Unternehmen „wohlüberlegte Maßnahmen“ ergreifen müssen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können „und keinen Kompromiss beim Geschmack und der Qualität unserer Produkte zu machen“.

Klage wird im April verhandelt

Die Verbraucherzentrale hatte Anfang September wegen der Milka-"Mogelpackung“ gegen Mondelez auch Klage vor dem Landgericht Bremen eingereicht und argumentiert, dass ein „deutlicher“ Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle. Verhandelt wird darüber im April. Die Verbraucherzentrale will juristisch geklärt wissen, ob die Füllmengenreduzierung „nicht nur ärgerlich, sondern auch irreführend“ war.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sieht die Verbraucherzentrale Hamburg auch die Politik in der Pflicht: Diese sei gefordert, „endlich für echte Preiswahrheit im Supermarkt zu sorgen“, forderte Valet. Deutschland hinke beim Schutz vor „Shrinkflation“ - also einer Verringerung der Füllmenge - bislang hinterher. In Österreich und Frankreich seien Händler verpflichtet, entsprechende Hinweise am Regal zu platzieren.

Im Dezember hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine EU-weite Lösung für mehr Transparenz bei Preiserhöhungen gefordert. Eine „bürokratiearme Übergangslösung“ könne auch für den deutschen Markt ein Hinweis am Supermarktregal sein.

Wie vergleichbar sind die Preise?

Der Handelsverband HDE hatte diese Forderung zurückgewiesen. Die derzeitigen Informationspflichten, etwa die Angabe des Grundpreises pro Kilogramm oder Liter, ermöglichten bereits einen „optimalen Preisvergleich“. Ein Vergleich mit Preisen aus der Vergangenheit helfe dem Verbraucher dagegen bei der Produktauswahl nicht weiter und sei für den Wettbewerb zwischen den Marken irrelevant.