Rechtsstreit um Quadrat: Ritter Sport verliert gegen Kleinunternehmen Wacker

Laut der Landgerichtskammer besteht zwischen diesen beiden Produkten keine Verwechslungsgefahr.
Uwe Anspach/dpa- Landgericht Stuttgart: Klage von Ritter Sport gegen Wacker abgewiesen – keine Markenverletzung.
- Streitpunkt: Quadratische Form und Name „Monnemer Quadrat“ des Wacker-Müsliriegels.
- Wacker tauschte Produkt vorübergehend aus Angst vor Schadensersatz gegen „Monnemer Klageriegel“.
- Urteil noch nicht rechtskräftig – Ritter Sport könnte Rechtsmittel einlegen.
- Wacker verzeichnet hohe Nachfrage, Klage brachte dem Unternehmen zusätzliche Aufmerksamkeit.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
„Wir haben gewonnen“, ruft Matteo Wacker lächelnd in die Kamera. Gerade erst hatte das Landgericht Stuttgart das Urteil über die Klage von Schokoladenhersteller Ritter Sport gegen den kleinen Lebensmittelhersteller Wacker mit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Mannheim verkündet.
Der Richter blieb dabei bei seiner ersten Einschätzung, die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart wies die Klage des Schokoladenherstellers Ritter Sport ab. „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer zur Begründung. Schon in der ersten Verhandlung hatte er gesagt, es liege weder eine Verwechslungsgefahr noch Rufausbeutung vor.
Nach dieser ersten Verhandlung Mitte November hatte Wacker in einem Instagram-Video erklärt, es fühle sich komisch an, vor Gericht zu erscheinen. Die Klage sei für ihn und sein kleines Unternehmen belastend: „Wir wollen gar nicht mit Ritter Sport assoziiert werden. Wir halten die Menschen für selbstbestimmt genug, zu entscheiden“, war seine Aussage.
Form, Name und Werbespruch beanstandet
Der große Schokohersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch hatte geklagt, weil er durch den Riegel der Firma Wacker seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke bedroht sah. Ein Wacker-Müsliriegel in quadratischer Form wird als „Monnemer Quadrat“ im Handel angeboten. Inspiriert ist es laut Unternehmensangaben von der Mannheimer Innenstadt, die in Quadrate eingeteilt ist. Ritter Sport, das sich für seine Schokoladentafeln das Quadrat hatte schützen lassen, forderte unter anderem, dass die Mannheimer die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen sollen.
Vor der Verhandlung hatte eine Sprecherin auf Anfrage zusätzlich zur quadratischen Form auf weitere Parallelen zu Ritter-Sport-Produkten hingewiesen, wie der Verwendung des Begriffs „Quadrat“ im Produktnamen und den Werbe-Claim „Quadratisch. Kokos. Klar.“ durch Wacker, welcher allerdings längst eingestellt wurde. „Im konkreten Verfahren geht es uns um den Schutz ebendieser Marke – denn wenn wir unsere bekannte dreidimensionale Formmarke in Kollisionsfällen nicht verteidigen, gefährden wir letztendlich unseren Markenschutz und damit unser stärkstes Wiedererkennungsmerkmal“, so die Sprecherin. Den Unterschied beim Inhalt, also zwischen Schokolade und Müsliriegel, hielt sie für nicht ausschlaggebend und verwies auf „gleiche Verwenderschaft und einen gleichen Verzehranlass“. Damit bestehe juristisch gesprochen Warenähnlichkeit.
Wackers Anwältin Tamara Moll hatte schon im Vorfeld dagegengehalten. „Es handelt sich nicht nur um verschiedene Warenarten, sondern auch um unterschiedliche Zielgruppen und Konsumanlässe“, erklärte sie. Verwechslungsgefahr liege nicht vor. Dem folgte letztendlich das Gericht.
Riegel vorerst ausgetauscht
Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Wacker mit der Nachricht überrascht, dass das „Monnemer Quadrat“ zumindest vorübergehend aus dem Sortiment genommen werde. Hintergrund sei die Sorge vor Schadensersatzforderungen. Im schlimmsten Fall, sagt Wacker in einem Video auf seinem Instagram-Kanal, müsse das kleine Unternehmen eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen und der Prozess dauere vier bis fünf Jahre. Ersetzt wird das Quadrat durch einen klassischen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“. „Wir ziehen das durch und stehen für unser Recht ein“, sagte Wacker. „Und natürlich stellen wir, wenn wir gewonnen haben, wieder um, denn Mannheim ist ja die Quadratestadt.“

Matteo Wacker ist Gründer und Geschäftsführer des gleichnamigen Lebensmittelherstellers.
Uwe Anspach/dpaOb Wacker wirklich dauerhaft gewonnen hat, ist unklar. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsstreit im Fall einer Niederlage fortsetzen zu wollen. Ob der Schokohersteller tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst nicht bekannt. Ritter Sport hatte in früheren Fällen – unter anderem im langjährigen Verfahren gegen Milka – seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt.
Wacker-Geschäftsführer Matteo Wacker hatte vor der Verhandlung gesagt: „Wir stehen für all das, was wir tun“. Das „Monnemer Quadrat Bio“ wird südlich von Ulm hergestellt, in Mannheim abgepackt und von dort ausgeliefert. Am Anfang verkaufte das Unternehmen nach eigenen Angaben 12.000 der Haferriegel in rund zwei Monaten – vor allem online.
Dem Geschäft schadet die Aufmerksamkeit durch die Klage nicht. Die Nachfrage unter anderem nach den Ersatz-„Klageriegeln“ scheint derzeit hoch zu sein, in sozialen Medien verkündete Wacker, dass die Mitarbeiter mit dem Verpacken der Produkte angesichts eines „hohen Volumens“ kaum nachkämen und sich die Lieferzeit ein wenig verlängere.
Fälle von Markenrechten
Immer wieder werden Streitigkeiten rund um Schutz- und Markenrechte vor Gericht ausgetragen. Ritter Sport focht einen Markenstreit mit dem Konkurrenten Milka bis vor den Bundesgerichtshof aus - und gewann. Weitere bekannte Fälle betreffen beispielsweise die Streifen von Adidas, das Sparkassen--Rot oder auch die Bezeichnung „Big Mac“ bei McDonalds.


