Geldanlage: ETF-Sparplan: So lässt sich steuerfrei Vermögen für den Nachwuchs anlegen

Wer seinen Kinder für den Start ins Leben nach der Schule Geld ansparen möchte, kann über einen ETF-Sparplan nachdenken.
Tierney/adobestock.comSeit Anfang des Jahres zahlt der Staat 250 Euro Kindergeld für jedes Kind. Eltern können diese Erhöhung nutzen, um den Grundstein für die finanzielle Zukunft des Nachwuchses zu legen: „Wer etwa mit einer Erstanlage von 1000 Euro und dann monatlich 100 Euro aus dem Kindergeld in einen globalen Indexfonds anlegt, kann bei den langfristigen Renditen am Aktienmarkt bis zum 18. Geburtstag ein Vermögen von knapp 46 000 Euro bilden“, sagt Vermögensverwalter Anton Vetter.
Kindergeld bringt bis zu 74 000 Euro
Dieser Betrag kann als Startpolster für Beruf oder Studium dienen oder in den späteren Kauf einer Wohnung fließen. Alternativ können die Kinder das Geld weiterhin arbeiten lassen, wenn sie es dank einer ausreichend bezahlten Ausbildung nicht benötigen. In diesem Fall werden bei einer Rendite von 7 Prozent per anno aus den knapp 46 000 Euro bis zum 25. Geburtstag fast 74 000 Euro. Zudem haben die Eltern dadurch größere finanzielle Spielräume. Der Grund: „Die Rendite, die sich langfristig mit Aktien erzielen lässt, reduziert die Unterstützung, die sie etwa während des Studiums leisten müssen“, sagt Vermögensexperte Daniel Kolb.
Für den Vermögensaufbau der Kinder eignen sich am besten Indexfonds (ETFs), die das Geld auf weltweite Indizes mit vielen Aktien streuen. Mit solchen Produkten vermeiden Eltern, dass das Geld in riskanten Sektorwetten oder Modethemen feststeckt oder generell zu wenig diversifiziert angelegt wird. „Die Welt kann sich innerhalb von 18 Jahren, also bis zur Volljährigkeit eines Kindes, deutlich verändern. Global anlegende ETFs sind bei diesen Veränderungen auf jeden Fall mit dabei, schützen aber auch vor Einseitigkeit“, sagt Vermögensprofi Vetter. Für den langfristigen Vermögensaufbau bieten sich vor allem etablierte und günstige ETFs auf Indizes wie MSCI All Country World oder FTSE All-World an. Der Grund: Diese ETFs sind in aller Regel so groß und damit rentabel genug, dass sie in den nächsten Jahrzehnten nicht eingestellt werden.
Keine Steuer auf Kinder-Depot
Das Beste an diesem Vermögensaufbau: Der Nachwuchs muss bis zum 18. Geburtstag aller Voraussicht nach keinerlei Steuern auf die Kapitalerträge des ETF zahlen, wenn die Eltern für ihn ein sogenanntes Kinder-Depot auf den Namen des Kindes einrichten. In dem Fall kommen Sohn beziehungsweise. Tochter in den Genuss von steuerlichen Freibeträgen in Höhe von fast 12 000 Euro im Jahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro sowie dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10 908 Euro (Stand: Jahr 2023). „Würden die Eltern das Geld in ihrem eigenen Depot ansparen, verfielen diese Freibeträge komplett“, sagt Kolb.
Unterm Strich hat ein Kind beim obigen Beispiel zum 18. Geburtstag mit 45 700 Euro rund 8000 Euro mehr Vermögen, als wenn kontinuierlich die Abgeltungssteuer von insgesamt 26,38 Prozent angefallen wäre. Die Differenz zwischen diesen zwei Guthaben ist deutlich höher ist als die entrichtete Abgeltungssteuer von 5400 Euro. „Das hat einen einfachen Grund. Das Geld, das der Staat kassiert hat, kann nicht mehr für den jungen Anleger arbeiten, wodurch sich eine spürbar geringere Endsumme ergibt“, erklärt Vermögensverwalter Vetter. In der Tat ist der Unterschied beim Vermögen eineinhalbmal größer als die gezahlte Steuer.
Finanzielle Bildung schützt vor Enttäuschung
Eines muss Eltern, die ein Kinderdepot einrichten wollen, jedoch klar sein: Werden ihr Sohn oder ihre Tochter volljährig, können die Kinder ohne jede Beschränkung über das Geld in ihrem Depot verfügen. „Unter Umständen geben sie es für etwas aus, das die Eltern nicht gutheißen. Selbst wenn es Dummheiten sind, können die Eltern nichts daran ändern“, erläutert Vermögensexperte Vetter. Aber es besteht Hoffnung, dass den Eltern solche Enttäuschungen erspart bleiben, wenn sie sich rechtzeitig um die finanzielle Bildung des Nachwuchses gekümmert haben. „Dazu gehört mit Sicherheit auch der Zinseszins und dass er erhebliche Vorteile es mit sich bringt“, sagt Daniel Kolb.
Bevor Eltern ein solches Depot einrichten, sollten sie den Broker oder die Bank sorgfältig aussuchen. „Schließlich handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung, die für knapp zwei Jahrzehnte halten soll“, erklärt Kolb. Zudem solle man darauf achten, dass die Gebühren für den ETF-Sparplan moderat sind oder sogar ganz entfallen. „Erstens sollte man Gebühren für die Depotführung nicht mehr akzeptieren. Inzwischen gibt es sehr viele Direktbanken, die kostenlose Depots anbieten. Zweitens geht es darum, dass für den Kauf des gewünschten ETF möglichst keine zusätzlichen Kosten entstehen.“
Nicht nur Vorteile
Kinder-Depots haben auch finanzielle Nachteile. Sofern das Vermögen eines Kindes die Schwelle von 15 000 Euro überschreitet, hat es keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung durch den Staat etwa während des Studiums. Wäre das Kind Bafög-berechtigt, kann der Schuss finanziell daher nach hinten losgehen. Der Grund: Studierende müssen die Hälfe des Bafög nicht zurückzahlen. Das ergibt beim Höchstsatz von 934 Euro im Monat und verschiedenen Regelstudienzeiten Summen von klar über 20 000 Euro. Ob Kinder Bafög-berechtigt sind, können Eltern an einer Daumenregel erkennen: Anspruch auf das volle Bafög hat ein Kind laut Deutschem Studentenwerk, wenn der elterliche Haushalt weniger als 20 000 Euro Nettoeinkommen hat. Teilberechtigt ist es, wenn das elterliche Einkommen vor Steuern und Sozialabgaben unter 40 000 Euro liegt.
Verdient oder erhält ein Familienmitglied regelmäßig Kapitalerträge von über 485 Euro im Monat, ist die kostenlose Familienmitversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich, so die Techniker Krankenkasse. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Grenze bei monatlichen ETF-Einzahlungen von 100 oder 200 Euro bis zur Volljährigkeit erreicht wird. Privat versicherte Eltern müssen sich um die Mitversicherung nicht kümmern, da deren Kinder eigens krankenversichert werden müssen.

