Erfolg für Verbraucherschützer
: Rabatte nur für App-Kunden? – Lidl knickt nach Klage ein

Kunden erhalten Extra-Rabatte, wenn sie die App von Händlern nutzen – auch bei Lidl. Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz. Nach einer Klage knickt der Discounter nun ein.
Von
dpa
Stuttgart
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Apps von Handelsketten: ILLUSTRATION - 11.12.2024, Bayern, Augsburg: Apps der Handelsketten Penny, Ikea, Rossmann, Kaufland, Lidl und Rewe sind auf dem Display eines iPhone zu sehen. (zu dpa: «App-Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

App-Kunden bevorzugt? Weil das nicht immer transparent kommuniziert wurde, haben Kunden sich beschwert – Lidl hat auf eine Klage hin nun Änderungen angekündigt.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Lidl muss künftig den Preis für alle Kunden in seiner Werbung klar angeben.
  • Verbraucherschützer kritisieren die mangelnde Transparenz bei App-Rabatten.
  • Streitpunkt war ein Angebot für Lammlachse, das nur für App-Nutzer galt.
  • Lidl und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben sich geeinigt.
  • Ähnliche Verfahren laufen auch gegen Penny und Rewe.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In seiner Werbung muss der Discounter Lidl immer den Preis für alle seine Kunden angeben – und nicht nur den für Nutzer der firmeneigenen App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt. „Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, teilten die Verbraucherschützer mit.

App-Preise sorgten für Verwirrung

Auslöser des Streits waren demnach „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“, die Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Unklar blieb den Verbraucherschützern zufolge, welcher Preis für Kunden ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.

Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette aus Neckarsulm bei Heilbronn wegen der Preisangabe ab. Lidl gab demzufolge aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Die Parteien einigten sich aber noch vor der mündlichen Verhandlung. Ähnliche Verfahren gibt es aktuell auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.

Verbraucherzentrale: Preisangaben müssen eindeutig sein

Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, teilte mit: „Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Mit solcher Werbung missachte der Discounter Vorgaben der Preisangabenverordnung. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich. Darüber hinaus wollte sie sich nicht zu dem Verfahren äußern.

In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür – im besten Fall – treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was Käufer wollen. Sie können so auch besser auf individuelle Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und das Kaufverhalten beeinflussen.