Pyro-Prozess im Fußball
: Geldstrafe! Karlsruher Gericht urteilt gegen Fanprojekt

Vertrauen ist die Basis der Sozialen Arbeit, trotzdem fordert die Staatsanwaltschaft Rede und Antwort von den Fanprojekt-Mitarbeitenden des KSC. Ihrem Schweigen folgt das Urteil.
Von
Valerie Zöllner
Ulm
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Karlsruher SC - FC Schalke 04: 13.09.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Fußball, 2 Bundesliga, Karlsruher SC - FC Schalke 04, 5 Spieltag, BBBank Wildpark, Karlsruher Fans entzünden kurz vor Spielbeginn Pyrotechnik. Foto: Uli Deck/dpa - WICHTIGER HINWEIS: Gemäß den Vorgaben der DFL Deutsche Fußball Liga bzw. des DFB Deutscher Fußball-Bund ist es untersagt, in dem Stadion und/oder vom Spiel angefertigte Fotoaufnahmen in Form von Sequenzbildern und/oder videoähnlichen Fotostrecken zu verwerten bzw. verwerten zu lassen. +++ dpa-Bildfunk +++

Kurz vor Spielbeginn gegen den FC Schalke 04 zündeten die Fans des Karlsruher SC im Wildpark Pyrotechnik.

Uli Deck/dpa
  • Fans des Karlsruher SC zündeten vor dem Spiel gegen Schalke 04 Pyrotechnik.
  • Das Gericht verhängte Geldstrafen zwischen 4050 und 6300 Euro gegen KSC-Fanprojekt-Mitarbeitende.
  • Anklage: versuchte Strafvereitelung, da sie zu Pyro-Vorbereitungen schwiegen.
  • Fanprojekt betont dringend notwendiges Zeugnisverweigerungsrecht.
  • Verteidigung will in Berufung gehen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Vertrauen ist die Währung, mit der der Erfolg der Sozialarbeit eingekauft wird“, sagt Thomas Kessen vom größten deutschen Fußball-Fan-Dachverband „Unsere Kurve“. Jedoch schien die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen die Fanprojekt-Mitarbeitenden des Karlsruher SC mit einer anderen Währung zu bezahlen. So forderte diese am Montag aufgrund von Strafvereitelung gegen die Mitarbeitenden des KSC-Fanprojekts Geldstrafen über 160 Tagessätze zu verhängen. Staatsanwalt Thomas Röbel begründete dies damit, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf effektive Strafverfolgung hätte.

Nachdem im November 2022 mehrere Menschen durch die Pyro-Aktion der KSC-Ultra-Fangruppe „Rheinfire“ verletzt worden waren, versuchte das Fanprojekt zwischen den Fronten zu vermitteln. Die Polizei ermittelte. Dabei will die Staatsanwaltschaft herausgefunden haben, dass die Pyro-Vorbereitungen auf dem Fanprojekt-Gelände getroffen worden seien. Die Fanprojekt-Mitarbeitenden sollten als Zeugen dazu aussagen, doch diese schwiegen konsequent.

„Wir sind keine Kooperationspartner der Polizei. Wir sind Dialogpartner – doch die dafür notwendige Augenhöhe ist nicht gegeben“, stellt Christiane Bollig klar. Die Referentin der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit und Streetwork verweist abermals auf das dringend notwendige Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit. Das Kerndilemma: Einerseits sind Sozialarbeitende arbeitsrechtlich und strafrechtlich zu Verschwiegenheit verpflichtet. Andererseits gilt diese Verschwiegenheit im Strafprozess nicht.

Staatsanwalt: Versuchte Strafvereitelung in mehreren Fällen

Am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, verhängte das Karlsruher Amtsgericht Geldstrafen zwischen 4050 und 6300 Euro für die Sozialarbeitenden des Fanprojekts wegen versuchter Strafvereitelung in mehreren Fällen. Damit folgte das Gericht größtenteils der Argumentation der Staatsanwaltschaft, reduzierte allerdings auf 90 Tagessätze. Somit gelten die Sozialarbeitenden als nicht vorbestraft. Die Verteidigung kündigte an, für die Fanprojekt-Mitarbeitenden in Berufung zu gehen.

„Wir haben zwar nicht mit einem Freispruch gerechnet, sind dennoch entsetzt über das Urteil“, sagt Bollig, die auch für das „Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht Soziale Arbeit“ spricht. „Je nach finalem Ausgang des Prozesses werden wir es mehr oder weniger erleben, dass Sozialarbeitende vor Gericht zu Aussagen genötigt werden“, befürchtet Bollig. Das sei sehr problematisch, denn „wir arbeiten mit Menschen, die oftmals das Vertrauen in Behörden, Polizei und Politik verloren haben. Wenn sie nun auch das Vertrauen in uns verlieren, ist das katastrophal.“ Zudem herrsche in diesem Bereich bereits hoher Fachkräftemangel, der sich dadurch nicht verbessere. Denn „wer möchte das Berufsrisiko der Sozialen Arbeit tragen, wenn man damit rechnen muss, sich strafbar zu machen?“

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