Diese Nebenkosten werden 2025 teurer: Warum Nachzahlungen drohen

Was ändert sich bei der Nebenkostenabrechnung 2025?
Jens Büttner/dpa- Nebenkostenabrechnung muss binnen 12 Monaten erfolgen, sonst müssen Mieter nicht zahlen.
- Ausnahmen gelten bei unverschuldeten Verzögerungen, z.B. durch Energieversorger oder unbekannte Umzüge.
- Mieter haben 30 Tage zur Zahlung, Widerspruchsrecht beträgt 12 Monate.
- Ansprüche verjähren nach drei Jahren.
- Guthaben bleibt auch bei Fristüberschreitung erhalten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das neue bringt eine Reihe gesetzlicher Änderungen, Preiserhöhungen und eine gesteigerte finanzielle Unterstützung mit sich. Zum einen stieg zum Jahreswechsel neben dem Mindestlohn das Kindergeld und das Wohngeld. Auch Rentner können sich aktuellen Prognose zufolge auch 2025 wieder auf eine Rentenerhöhung freuen. Zum anderen steigen viele Beiträge und Preise dieses Jahr an. Die Krankenkassen haben zum Beispiel ihre Zusatzbeiträge erhöht. MieterInnen müssen sich zudem bei manchen Posten der Nebenkosten auf eine Erhöhung einstellen. Wird diese nicht in den monatlichen Abschlägen berücksichtigt, drohen damit unter Umständen Nachzahlungen.
Nebenkostenabrechnung: Änderungen 2025
Das Jahr 2025 bringt laut Immoscout für MieterInnen deutliche Veränderungen bei den Nebenkosten mit sich. Eine bedeutende Veränderung ab 2025 betrifft die Kosten für CO₂-Emissionen: Der Preis für CO₂ steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das führt insbesondere bei fossilen Heizmethoden wie Gas und Öl zu höheren Ausgaben. Haushalte, die mit Gas heizen und jährlich etwa 20.000 kWh verbrauchen, müssen mit zusätzlichen 48 Euro brutto rechnen. Für NutzerInnen von Heizöl erhöhe sich die Belastung bei einem Jahresverbrauch von rund 2.000 Litern um 63 Euro brutto. Wie hoch die tatsächlichen Mehrkosten für MieterInnen ausfallen, hängt dabei vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Ein gestuftes Modell regelt, dass Vermieter:innen bei schlecht isolierten Immobilien bis zu 95 Prozent der CO₂-Abgabe übernehmen müssen.
Zusätzlich werden auch die Gasnetzentgelte teurer: Wer eine Gasheizung mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr betreibt, müsse mit circa 80 Euro Mehrkosten rechnen. Wichtig für MieterInnen mit eigener Gasetagenheizung: In solchen Fällen müssen Vermieter:innen an den Kosten beteiligt werden. Der Anteil kann durch eine korrekte Abrechnung direkt vom Energieversorger eingefordert werden.
Ein weiterer Punkt, der sich auf die Nebenkosten auswirken wird, ist die Grundsteuerreform, die mit dem 1. Januar 2025 in Kraft trat. Künftig können Vermieter:innen die Grundsteuer vollständig auf die MieterInnen umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Allerdings haben viele VermieterInnen noch keine neuen Steuerbescheide erhalten, weshalb aktuell noch unklar ist, wie stark die Belastung steigen wird.
Änderungen 2025
Einige der größten Neuerungen im Überblick:

