Pflegegeld-Erhöhung 2025
: So viel Geld gibt es ab Januar mehr – Mit Tabelle

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Pflegegeld angehoben. Wie viel Geld bekommt man jetzt für welche Pflegestufe?
Von
David Hahn
Berlin
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Eine Frau hält Geldscheine in den Händen: ILLUSTRATION - Finanzielle Unterstützung gibt es unter Umständen auch nach dem Tod eines unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners. Sie nennt sich Erziehungsrente. (zu dpa: «Tod des Ex-Partners: Anspruch auf Erziehungsrente prüfen») Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 im Überblick.

Zacharie Scheurer/dpa-mag/dpa
  • Pflegegeld wird ab Januar 2025 um 4,5 % erhöht.
  • Neue Beträge: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 799 Euro (Pflegegrad 4), 990 Euro (Pflegegrad 5).
  • Pflegegrad 1 erhält keine finanzielle Unterstützung.
  • Erhöhung erfolgt automatisch, kein neuer Antrag nötig.
  • Über 4 Mio. Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zuletzt wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 angehoben. Im nächsten Jahr steht eine weitere Erhöhung bevor. Wie hoch fällt sie aus?

Wer bekommt Pflegegeld?

Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. In Deutschland waren das laut dem Bundesgesundheitsministerium 2022 über 4 Millionen Menschen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Über das Pflegegeld können Empfänger frei verfügen. Eine Nachweispflicht, wofür das Geld verwendet wurde, besteht nicht.

Pflegegrad 1–5: Wie viel Pflegegeld bekommt man?

Die Höhe der finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen richtet sich nach dem Pflegegrad. Dieser wird in fünf Stufen eingeteilt, wobei Pflegegrad 1 den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Unterstützungsbedarf bedeutet. Die Bestimmung erfolgt anhand einer Bewertung der Selbstständigkeit der betroffenen Personen. Dabei werden sechs Bereiche des Lebens überprüft. Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Die Gesamtbewertung erfolgt in einem Punktesystem. Je mehr Unterstützung eine Person in den oben genannten Bereichen benötigt, desto höher ist die Punktzahl und der zugewiesene Pflegegrad.

Pflegegeld-Erhöhung 2025

Mit der Pflegegeld-Erhöhung 2025 sollen die Pflegegelder um 4,5 % steigen. Diese Anpassung gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5. Die genaue Höhe des Pflegegeldes variiert dabei je nach Pflegegrad zwischen 332 und 947 Euro. Die Beträge erhöhen sich damit im nächsten Jahr um 15 bis 43 Euro. Betroffene Personen, die bereits Pflegegeld erhalten, profitieren automatisch von der Anhebung. Angehörige und Pflegebedürftige müssen keinen neuen Antrag stellen. Die Anpassung erfolgt automatisch.

Pflegegeld 2025: Tabelle

  • Pflegegrad 1 | -
  • Pflegegrad 2 | 347 Euro (15 Euro mehr)
  • Pflegegrad 3 | 599 Euro (26 Euro mehr)
  • Pflegegrad 4 | 799 Euro (34 Euro mehr)
  • Pflegegrad 5 | 990 Euro (43 Euro mehr)

In der Pflegestufe 1 erhält man keine finanzielle Unterstützung, sondern anderweitige Leistungen.

Pflegegeld beantragen

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach der Antragsstellung organisiert die Pflegekasse die Überprüfung durch einen Gutachter, welcher die Bewertung der Pflegebedürftigkeit durchführt. Hier gibt es alle Informationen vom Bundesgesundheitsministerium zum Antrag von Pflegegeld.