Weniger Schutz von eigenem Vermögen: Regierung schafft Bürgergeld ab – das ändert sich jetzt

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Das Bundeskabinett von Kanzler Friedrich Merz (CDU) gab grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).
Kay Nietfeld/dpa- Bundesregierung ersetzt Bürgergeld durch Grundsicherung mit strengeren Regeln.
- Jobcenter können Leistungen bei versäumten Terminen einstellen – Anhörung vorgesehen.
- Psychisch Kranke sollen vor Leistungskürzungen geschützt werden.
- Vermögen muss zuerst eingesetzt werden, keine feste Karenzzeit mehr.
- Vorrangiges Ziel bleibt die Vermittlung in Jobs oder erfolgversprechende Weiterbildungen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Bundesregierung hat das Ende des Bürgergelds in heutiger Form beschlossen. Das Bundeskabinett gab grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und beschloss damit das neue Grundsicherungsgeld.
Auf die rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld kommen damit deutlich verschärfte Regeln zu. Mit dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat weitergehen. An der SPD-Basis gibt es große Widerstände gegen die Reformpläne.
Härteres Vorgehen
In der Regierung waren bis zuletzt Details beim geplanten kompletten Wegfall von Leistungen umstritten gewesen. Dieser soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds nicht erreichbar sind: Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen.
Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht. Allerdings müssen die Behörden den Betroffenen den Plänen zufolge Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden.
Zuerst eigenes Vermögen verbrauchen
Härter vorgehen soll der Staat künftig auch beim Vermögen der Betroffenen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für Schonung von Vermögen vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach dem Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem Maß anerkannt werden.
Vorrangiges Ziel der Jobcenter soll Vermittlung in Jobs sein. Wenn eine Weiterbildung erfolgversprechender erscheint, soll dem weiter der Vorzug gegeben werden. Angebote an die Betroffenen sollen sie in einem gemeinsamen Kooperationsplan zusammenstellen.


Das Thema Grundsicherung wird die schwarz-rote Koalition nicht loslassen, auch wenn die jüngste Reform am Mittwoch das Kabinett passiert. Das Problem ist der deutsche Unwille zur Pauschalierung.