
Verfassungsschutz: Deswegen wird die AfD vorerst doch nicht zum Verdachtsfall
Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen juristischen Sieg erreicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei nicht als Verdachtsfall behandeln. Das hat vor allem einen Grund.

Die Fraktionsvorsitzenden der AfD, Alice Weidel und Alexander Gauland, können sich über einen juristischen Sieg ihrer Partei freuen. Der Verfassungsschutz darf die Gesamtpartei nicht als Verdachtsfall führen – vorerst, zumindest.
Dorothée Barth/dpa