Verbotene Parolen
: Björn Höcke muss hohe Geldstrafe zahlen

Der Thüringer AfD-Chef sieht sich zu unrecht angeklagt. Dennoch verurteilt ihn das Gericht zu einer hohen Geldstrafe.
Von
Amelie Schröer
Halle
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Prozess gegen den AfD-Politiker Höcke: 01.07.2024, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Björn Höcke (M), Vorsitzender der Thüringer AfD, kommt kurz vor der Urteilsverkündung nach seinem Anwalt Florian Gempe (l) in den Saal des Landgerichts. Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Halle verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision. Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Björn Höcke (M), Vorsitzender der Thüringer AfD, kommt kurz vor der Urteilsverkündung nach seinem Anwalt Florian Gempe (l) in den Saal des Landgerichts. Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden.

Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Erst vor wenigen Wochen stand der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland", die er in Merseburg rief, vor Gericht. Ende Mai wurde er zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Ein noch höheres Strafmaß erhob nun das Landgericht Halle in einem weiteren Verfahren gegen den AfDler, weil er im Dezember 2023 ebenfalls die verbotene SA-Parole verwendet hatte, damals bei einer AfD-Veranstaltung in Gera. Die Geldstrafe dafür beträgt nun 130 Tagessätze zu je 130 Euro, insgesamt 16.900 Euro.

Höcke hatte damals in seiner Rede "Alles für" gerufen und das Publikum dazu animiert, "Deutschland" zu ergänzen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel betonte bei der Urteilsbegründung, es sei dabei unerheblich, ob der SA-Spruch bekannt gewesen sei oder nicht. Ausschlaggebend sei, dass die SA als verfassungswidrige Organisation einzustufen sei.

Höcke möchte gegen Urteil in Revision gehen

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für ein anderes Strafmaß plädiert: Diese forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Höckes Verteidier plädierten auf Freispruch. Höcke hatte in seinem Schlusswort angekündigt, bei einer Verurteilung in Revision gehen zu wollen, gegebenenfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof.

Auch gegen das erste Urteil von Ende Mai hatte Höcke Revision eingelegt, es ist dadurch noch nicht rechtskräftig. Sollten beide Urteile rechtskräftig werden, würde eine Gesamtstrafe gebildet, die unter der Summe der beiden einzelnen Geldstrafen liegen würde, sagte der stellvertretende Gerichtssprecher Wolfgang Ehm im Anschluss.

In seiner Urteilsbegründung trat Richter Stengel dem Vorwurf Höckes entgegen, er sei Opfer einer „politischen Justiz“. Dabei verwies Stengel auf etliche Beispiele politisch motivierter Urteile aus DDR-Zeiten, die er als Vorsitzender der Rehabilitationskammer am Landgericht zu beurteilen hatte.