Strafe fürs Schwarzfahren
: 100-mal erwischt – „Das Geld für das Ticket war mir einfach zu viel“

Benjamin Hipp aus Stuttgart fuhr immer wieder schwarz mit dem ÖPNV – und landete vor Gericht. Er sagt: „Teilweise musste ich zur Verhandlung wegen Schwarzfahrens schwarzfahren.“
Von
Leon Scheffold
Stuttgart
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Benjamin Hipp aus Stuttgart ist in seinem Leben oft ohne Ticket gefahren. Schwarzfahrer landen in Deutschland immer wieder im Gefängnis.

Weil er beim Schwarzfahren erwischt wurde, musste Benjamin Hipp aus Stuttgart auch schon vor Gericht.

Leon Scheffold
  • Benjamin Hipp aus Stuttgart fuhr oft ohne Ticket und wurde über 100-mal erwischt.
  • Schwarzfahren ist eine Straftat, Wiederholungstäter müssen in vielen Städten mit einer Anzeige rechnen.
  • Initiative Freiheitsfonds kauft seit 2021 Schwarzfahrer aus Haft frei.
  • Gesetzesänderung zur Entkriminalisierung von Schwarzfahren wurde diskutiert.
  • 55 Schwarzfahrer sitzen aktuell in Baden-Württemberg im Gefängnis.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wenn Benjamin Hipp in die Bahn steigt, schaut er nach links, dann nach rechts. Er vergewissert sich, dass kein Kontrolleur im Wagon wartet. Der Vorgang wirkt einstudiert, der 43-Jährige ist schon oft ohne Ticket gefahren. Das führte immer wieder zu Problemen: Mehr als 100-mal wurde er nach eigenen Angaben beim „Schwarzfahren“ ertappt, immer wieder bezahlte er dafür Strafen. Suchtprobleme und eine psychische Erkrankung ließen ihn andere Prioritäten setzen, „das Geld für das Ticket war mir oft einfach zu viel“, sagt der Stuttgarter. Und als sich die Briefe der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und des Staates türmten, die Gerichtsvollzieher nahmen, was sie konnten, „kam auch Frust dazu“, erzählt Hipp. Irgendwann war ihm einfach egal, ob er ein Ticket hatte oder nicht.

Wer beim Schwarzfahren erwischt wird, muss normalerweise 60 Euro zahlen. Allerdings wurde für das „Erschleichen von Leistungen“ im Jahr 1935 der Paragraf 265a im Strafgesetzbuch eingeführt. Anders als beispielsweise Falschparken ist das Schwarzfahren deshalb eine Straftat, Wiederholungstäter müssen vielerorts mit einer Anzeige rechnen. Sie werden „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, so steht es im Strafgesetzbuch. Wegen des Gesetzes, das damals von den Nationalsozialisten eingeführt wurde, sitzen heute bundesweit tausende Menschen im Gefängnis – weil sie ohne Ticket mit Bus und Bahn gefahren sind, und die Geldstrafe nicht zahlen wollten oder konnten.

Initiative kauft Schwarzfahrer aus dem Gefängnis frei

Benjamin Hipp saß wegen Schwarzfahrens zwar nie im Knast, aber schon mehrfach vor Gericht. „Teilweise musste ich zur Verhandlung wegen Schwarzfahrens schwarzfahren“, schmunzelt er heute. Sein letzter Prozess war vor einigen Monaten, nachdem er erneut dreimal beim Fahren ohne Fahrschein erwischt worden war. Das Gericht verurteilte ihn zu 900 Euro Strafe. Die Summe konnte er nicht zahlen, nach eigenen Angaben musste er deshalb 250 Sozialstunden leisten.

Andere Schwarzfahrer haben weniger Glück. Die Initiative Freiheitsfonds des Berliner Vereins „Offene Tore“ hat sich auf die Fahne geschrieben, diesen Menschen zu helfen. Seit Dezember 2021 organisiert sie sogenannte Freedom-Days, das sind bundesweite Gefangenenfreikäufe, um auf das Thema aufmerksam machen – und so viele Menschen wie möglich, die wegen des Fahrens ohne Fahrschein in Haft sitzen, aus dem Gefängnis zu holen.

Benjamin Hipp aus Stuttgart ist in seinem Leben oft ohne Ticket gefahren. Schwarzfahrer landen in Deutschland immer wieder im Gefängnis.

Benjamin Hipp aus Stuttgart ist in seinem Leben schon oft ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren.

Leon Scheffold

Elf dieser Freedom-Days gab es schon, weitere sollen folgen. Denn noch immer sitzen mehr Menschen in Haft, als vom Freiheitsfonds freigekauft werden könnten, sagt Leo Ihßen, der die Aktionen der Initiative koordiniert: „Hier geht es um ein minimales Vergehen. Es wird aber die maximale Härte angewendet“. Völlig überzogen, findet Ihßen, und möchte mit seiner Arbeit deshalb aufzeigen, „wo das Recht auch einfach ungerecht ist“.

Einige Schwarzfahrer im Gefängnis

Die Menschen, die wegen Schwarzfahrens im Gefängnis landen, sind überwiegend arbeitslos, ohne festen Wohnsitz, häufig suizidgefährdet. Die Haft würden sie als Schock erleben, sie sei „oft der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt“, sagt Ihßen, der immer wieder mit Härtefällen konfrontiert ist.

In der Vergangenheit wurde mehrfach über eine Gesetzesänderung verhandelt, die Ampel-Regierung um den ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann wollte den Paragrafen streichen und Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit erklären. Doch dazu kam es nie. Dabei hätte eine Gesetzesänderung nicht nur Vorteile für Schwarzfahrer, „sie würde auch Steuergelder sparen“, sagt Ihßen, der auf die teuren Haftkosten für den Staat verweist.

Ihßen erreichen hin und wieder Mails von Straftätern selbst, deren Angehörigen oder Freunden, weil eine Person aus dem Gefängnis freigekauft werden möchte. Doch im Regelfall würden Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten selbst beim Freiheitsfonds erbitten, einen Häftling freizukaufen. „Auf der einen Seite verfolgt der Staat diese Menschen und sperrt sie ein, auf der anderen Seite wendet sich der gleiche Staat an uns“, sagt Ihßen. Er findet deshalb, dass der Paragraf abgeschafft gehört.

Justizministerin: Straftatbestand kann abschreckend wirken

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges sieht das anders: Laut der CDU-Politikerin verursacht Schwarzfahren im Südwesten jährlich einen geschätzten Schaden in dreistelliger Millionenhöhe. Der Straftatbestand könne abschreckend wirken, „eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit würde auch nicht zur Vermeidung von Hafttagen führen“, sagt Gentges. Denn wer ein Bußgeld nicht bezahlt, könne auch im Zuge einer Ordnungswidrigkeit in Haft müssen – aus der Ersatzfreiheitsstrafe würde dann eine sogenannte Erzwingungshaft.

SPD will Schwarzfahren entkriminalisieren

Es gibt bereits Kommunen, die das Schwarzfahren ganz oder teilweise entkriminalisieren. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe haben im vergangenen Jahr festgelegt, dass bis zu zwei Fahrten ohne Ticket schon nach einem Jahr verjähren, davor waren es drei Jahre. Die Stadt Köln hatte Ende 2023 entschieden, überhaupt keine Strafanzeigen mehr gegen Schwarzfahrer zu stellen.

In Stuttgart hält die SSB an den Strafanzeigen gegen Schwarzfahrer fest. Das Unternehmen gibt an, dass im Jahr 2023 rund zwei Prozent aller Fahrgäste ohne Ticket angetroffen wurden. Die Einnahmeverluste durch Fahren ohne Fahrschein beliefen sich auf über zehn Millionen Euro, keinen gültigen Fahrschein zu besitzen sei ungerecht gegenüber denjenigen, die ihre in Anspruch genommene Fahrt zahlen und somit „ihren Beitrag zur Finanzierung des Angebots leisten“. Die Kontrolle derjenigen ohne Fahrschein stelle diese Gerechtigkeit her, so die SSB. Laut dem Verkehrsbetrieb ist die ÖPNV-Nutzung durch das Deutschlandticket und das Sozialticket der SSB derzeit so günstig wie noch nie.

Benjamin Hipp ist berechtigt, das Sozialticket zu nutzen. Er bekommt vom Staat monatlich 561 Euro Bürgergeld, davon werden 30 Euro Energiepauschale abgezogen. Weitere 29 Euro für den öffentlichen Nahverkehr bezahlen zu müssen, ist ihm zu viel. Doch der 43-Jährige will auch vermeiden, dass er weitere Strafen zahlen muss. Dafür hat er einen effektiven Weg gefunden: „Ich laufe mittlerweile lieber“, sagt Hipp. „Das hält fit.“

55 Schwarzfahrer sitzen in Baden-Württemberg im Knast

Laut des Justizministeriums Baden-Württembergs kostet die Unterbringung eines Gefangenen in einer Justizvollzuganstalt 154,66 Euro täglich. 55 Menschen sitzen aktuell wegen des Straftatbestands „Erschleichen von Leistungen“ in baden-württembergischen Gefängnissen. Die Freiheitsstrafen für Schwarzfahrer kosten demnach mehrere Millionen Euro pro Jahr.