Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am Freitag (ab 9.30 Uhr) über das sogenannte Whistleblower-Gesetz ab. Dieses soll Menschen, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben, besser vor Repressalien schützen. Es ist jedoch fraglich, ob das vom Bundestag im Dezember beschlossene Gesetz eine Mehrheit in der Länderkammer erhalten wird. Die Länderjustizminister der Union fordern Nachbesserungen. Diese könnten dann im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erfolgen. Die Union hatte schon im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt.
Das Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit betreffen. Auch mangelnder Schutz personenbezogener Daten oder Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben könnten dadurch leichter aufgedeckt werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist überfällig. Denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht umsetzen müssen.
Mit rund 40 Punkten ist die Tagesordnung dieser Bundesratssitzung vergleichsweise kurz. Auf ihr steht auch das Demokratiefördergesetz der Ampel-Koalition. Dieses ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Die Länderkammer kann dazu Stellung nehmen.