
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts: Eine pauschale Ausgrenzung der AfD im Bundestag führt nicht weiter

Die AfD hat keinen Anspruch darauf, Bundestagsausschüsse leiten zu dürfen, urteilt Karlsruhe. Juristisch ist das nachvollziehbar. Politisch ist die Ausgrenzung der Rechten auf der Arbeitsebene falsch.

Wurde laut dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor fünf Jahren rechtmäßig als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt: AfD-Parteivize Stephan Brandner.
Kay Nietfeld/dpa