SWP+SWP+Karlsruhe zum Wahlrecht
: Gerechtes Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel beschlossene Wahlrechtsreform zu Teilen für ungültig erklärt. CSU und Linke wären sonst übermäßig benachteiligt worden.
Von
Christian Rath
Karlsruhe
Jetzt in der App anhören
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Wahlrechtsreform: 30.07.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Gregor Gysi (Die Linke) wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Urteilsverkündung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Laut dem Urteil ist das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß – allein die fünf Prozent -Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hat durch das Wiederinkrafttreten der Grundmandatsklausel berechtigte Hoffnung auf den Wiedereinzug seiner Partei in den Bundestag: Gregor Gysi (Die Linke).

Uli Deck/dpa