
Karlsruhe zum Wahlrecht: Gerechtes Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel beschlossene Wahlrechtsreform zu Teilen für ungültig erklärt. CSU und Linke wären sonst übermäßig benachteiligt worden.

Hat durch das Wiederinkrafttreten der Grundmandatsklausel berechtigte Hoffnung auf den Wiedereinzug seiner Partei in den Bundestag: Gregor Gysi (Die Linke).
Uli Deck/dpa