SWP+SWP+Junge Alternative für Deutschland
: Mit richterlichem Siegel gesichert rechtsextrem

Das Kölner Verwaltungsgericht hat eine Klage der AfD und ihrer Jugendorganisation abgelehnt. Der Verfassungsschutz darf die Junge Alternative (JA) weiterhin als gesichert rechtsextrem bezeichnen.
Kommentar von
Guido Bohsem
Berlin
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Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Verfassungsschutz weiterhin als „gesichert extremistische Bewegung“ bezeichnet werden, so das Verwaltungsgericht in Köln.

dpa