Gerichtsurteil nach Party
: AfD fliegt aus Berliner Bundesgeschäftsstelle – nicht sofort

Nach der Bundestagswahl feierte die AfD in ihrer Geschäftsstelle in Berlin. Diese Party bringt der Partei nun Ärger mit ihrem Vermieter ein – und sorgt für einen vorzeitigen Rauswurf aus dem Büro.
Von
Christian Wille
Berlin
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Landgericht Berlin entscheidet über Räumungsklage gegen AfD

Landgericht Berlin entscheidet über Räumungsklage gegen AfD

Julian Stratenschulte/dpa
  • AfD muss Berliner Bundesgeschäftsstelle bis Herbst 2026 räumen – Urteil des Landgerichts.
  • Grund: Vertragsverstoß durch Wahlparty im Innenhof, aber keine fristlose Kündigung.
  • Mietverträge liefen ursprünglich bis Ende 2027, Sonderkündigungsrechte möglich.
  • Restliche Räume müssen bis 31. Dezember 2026 geräumt sein.
  • Berufung gegen das Urteil beim Kammergericht noch möglich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts muss die AfD gut ein Jahr früher ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin verlassen, als es der Mietvertrag vorsah. Die Partei muss die Büros im Herbst 2026 räumen. Der Grund: Mit einer Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die AfD gegen Vertragspflichten verstoßen, entschied das Landgericht Berlin.

Die Parteimitglieder sehen dies als Erfolg, denn eine fristlose Kündigung rechtfertige das Urteil nicht, wie Richter Burkhard Niebisch erklärte. Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. „Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich“, sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.

AfD entgeht fristloser Kündigung – Räumung Ende September

Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlasen haben.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. „Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen“, teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag an.

Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.

Mit Material von DPA.