FAQ zum Mindestlohn: Kommt die Erhöhung auf 15 Euro – oder droht das Scheitern?

Kommt eine Erhöhung des Mindestlohn? (Symbolbild)
Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa- Die Mindestlohnkommission entscheidet bald über eine mögliche Erhöhung auf 15 Euro.
- Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro; eine Erhöhung soll an Tarifentwicklungen orientieren.
- Politischer Druck ist hoch, doch die Kommission soll unabhängig entscheiden.
- 15 Euro Mindestlohn bis 2026 sind möglich, aber nicht garantiert.
- Ergebnisse werden zeitnah erwartet, SPD könnte bei Uneinigkeit eingreifen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zehn Mal wurde der Mindestlohn in Deutschland inzwischen erhöht, seitdem er in der Kanzlerschaft von Angela Merkel 2015 eingeführt worden war. So erreichte die Lohnuntergrenze bis heute 12,82 Euro. Doch wie geht es weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer entscheidet über die Erhöhung?
Die Mindestlohnkommission - und zwar alle zwei Jahre. Hier verhandeln Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern miteinander. Die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld ist unabhängig. Es soll der fünfte Beschluss in der Geschichte des Gremiums werden. Bisher hatte die Mindestlohnkommission auch schon Erhöhungen in Stufen empfohlen, einmal - bei der Erhöhung auf 12 Euro im Oktober 2022 - nahm der Gesetzgeber dem Gremium die Entscheidung auch per Gesetz aus der Hand. Damals hatte der spätere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Mindestlohn mit ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr „Respekt“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Normalerweise begnügt sich die Regierung damit, die Empfehlung der Kommission per Verordnung umzusetzen.
Gibt es politische Vorgaben bei der Entscheidung?
Außer den Regeln, die im entsprechenden Gesetz und der Geschäftsordnung der Kommission stehen, nicht. Eigentlich. In diesem Jahr ist aber besonders augenfällig, dass die politischen Erwartungen an die Kommission enorm sind und das Gremium unter hohem Einigungsdruck arbeitet. Denn die SPD hat im zurückliegenden Bundestagswahlkampf wieder ein Mindestlohnversprechen abgegeben - hin zu 15 Euro. Als Perspektive landete die Zahl auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und Sozialdemokraten: „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.»
Was sagt die Kanzlerpartei?
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat erst noch einmal klargemacht, dass die Kommission den Mindestlohn allein bestimme - tariflich festgelegt, nicht politisch. „Das halte ich für richtig.“ Er hoffe, dass es in der Kommission einstimmig klappe. 15 Euro? Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits vor seiner Amtsübernahme in der „Bild“-Zeitung der SPD-Forderung nach 15 Euro entgegengestellt: „Das haben wir so nicht verabredet. Wir haben verabredet, dass wir davon ausgehen, dass die Mindestlohnkommission in diese Richtung denkt. Es wird keinen gesetzlichen Automatismus geben.“ Der Mindestlohn könne „bei dieser Höhe zum 1.1.2026 oder 2027 liegen“. Aber es bleibe Aufgabe der Kommission, das in eigener Autonomie festzulegen.
Kommen im nächsten Jahr 15 Euro Mindestlohn?
Wohl nicht. Entscheidende Faktoren für die Lohnuntergrenze sind die zurückliegende Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland, errechnet durch das Statistische Bundesamt. Zudem dient der mittlere Lohn als Ausgleichsgröße, denn als angemessener Mindestlohn gelten 60 Prozent des nationalen Medianlohns, also des statistisch errechneten mittleren Lohns. So soll vermieden werden, dass künftig noch mehr Menschen durch Armut gefährdet sind. Vergangenes Jahr waren laut offizieller Statistik 15,5 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet - rund 13,1 Millionen Menschen in Deutschland. 2023 waren es 14,4 Prozent. Als armutsgefährdet gelten laut EU-Definition alle, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen. 1.378 Euro im Monat nach Steuern und Sozialabgaben waren dies 2024 für eine alleinlebende Person in Deutschland.
Lassen die Vorgaben der Kommission überhaupt Spielraum?
Ja. Beispiel: Je nachdem ob man Sonderzahlungen bei der Tariflohnentwicklung dazuzählt oder nicht, unterscheidet sich das Ergebnis. Die Kommission kann von diesen Kriterien zudem abweichen, „wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen und die Kommission daher im Rahmen der Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die genannten Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind, die Ziele (...) zu erreichen“, so die Mindestlohnkommission. Und die Arbeitgeber warnen seit Wochen vor gravierenden ökonomischen Folgen durch eine deutliche Mindestlohnerhöhung. Deutschland droht 2025 das dritte Rezessionsjahr in Folge.
Bis wann muss die Mindestlohnkommission entscheiden?
Laut Gesetz bis zu diesem Montag. Mit Spannung wird erwartet, ob die Kommission bereits heute entscheidet und ihren Beschluss bekannt gibt. Eingeladen wurde bereits zur Verkündung des Ergebnisses. Doch unter der Hand hieß es aus mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen: Der Verkündungstermin könne auch noch kurzfristig abgesagt werden, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber bis kurz vorher noch nicht einig sind. Der Beschluss oder sein Ausbleiben dürfte sofort von der SPD diskutiert werden - denn wenige Stunden nach dem anvisierten Termin zur Bekanntgabe des künftigen Mindestlohns eröffnet in Berlin ein SPD-Parteitag. Sozialministerin Bärbel Bas soll dort zur neuen Parteichefin an der Seite von Lars Klingbeil gewählt werden.
Was macht die SPD?
Der designierte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf bekräftigte im Nachrichtenmagazins „Politico“ (Freitag) die gedämpfte Erwartung, dass der umstrittene Wert 2026 aus SPD-Sicht auch etwas unter den erwünschten 15 Euro liegen dürfe: „Wenn er knapp drunter ist, würden wir kein Gesetzgebungsverfahren da anschließen.“ SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Das ist ein gesetzlicher Mindestlohn - und der Gesetzgeber ist der Deutsche Bundestag.“ Gebe es in der Kommission eine Blockade zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber, müsse im Zweifel der Gesetzgeber entscheiden. „Wichtig ist, dass sich die Kommission überhaupt einigt.“ Bei der vorangegangenen Mindestlohnerhöhung hatte die unabhängige Kommissionschefin mit den Arbeitgebern gestimmt, nachdem diese und die Gewerkschaften keine Einigung erzielt hatten. So gab Schönefeld den Ausschlag. Die erwünschte Einigung, so Miersch, dürfe „kein fauler Kompromiss“ sein.


SPD-Chef Lars Klingbeil versucht, den Beschluss der Mindestlohnkommission hinauszuzögern. Er sollte sich als Finanzminister aber viel grundsätzlichere Fragen zur Erhöhung des Mindestlohns stellen.