Cannabis-Gesetz
: Bundesrat stimmt Legalisierung zum 1. April zu

Auf der Kippe stand die Legalisierung, weil der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss holen könnte. Dafür fand sich keine Mehrheit. Jetzt ist der Weg frei für die Legalisierung.
Von
David Hahn
Berlin
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Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für die kontrollierte Freigabe zum 1. April.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Am Freitag ließ die Länderkammer ein Gesetz passieren, das vom Bundestag beschlossen wurde. Ab dem 1. April wird der Besitz und Anbau der Droge für Volljährige unter bestimmten Auflagen erlaubt sein.

Weg frei für Cannabis-Legalisierung zum 1. April

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Vor der Abstimmung des Bundesrats am Freitag warnten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländer in der Länderkammer zwar eindringlich vor negativen Folgen des Gesetzes - eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam in der Abstimmung aber nicht zustande. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.

Jubel und harsche Kritik im Bundesrat

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb nochmals für die Regelung, nachdem die bisherige Drogenpolitik gescheitert sei. Bis zuletzt musste die Bundesregierung darum bangen, dass die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss befördern. Mehrere Ministerpräsidenten und Landesminister übten im Bundesrat scharfe Kritik und warnten vor den Konsequenzen der Legalisierung. Die Justizminister hatten einen unverhältnismäßigen Aufwand für die geplante rückwirkende Amnestie für Cannabisvergehen beklagt.

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmann (CDU) begründete seine persönliche Ablehnung mit dem Verweis auf die vielen Opfer von Drogenmissbrauch und erinnerte an die ablehnende Haltung von Ärzteverbänden, Psychologen und Juristen. Er warnte davor, eine „Büchse der Pandora“ zu öffnen. Die bayerische Landesministerin Judith Gerlach (CSU) bemängelte die knappe Zeit zur Umsetzung. Viele Regelung bedeutenden für die Länder zusätzliche Kosten und einen höheren Personalaufwand. Die Landesjustizministerin von Brandenburg Susanne Hoffmann (CDU) warnte vor einer steigenden Nachfrage und einer wachsenden Zahl an Konsumenten. Die für den Konsum erlaubte Menge an Cannabis sei über privaten Anbau nicht zu erwirtschaften. Deshalb werde der Schwarzmarkt absehbar steigen.

(Mit Material der dpa)