Cannabis-Legalisierung in Gefahr: Freigabe zum 1. April droht zu scheitern

Zum 1. April soll das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition eigentlich in Kraft treten. Der Bundesrat könnte das Vorhaben nun jedoch ausbremsen. Droht die Reform jetzt zu scheitern?
Matt Masin/dpaAktuell ist es in Deutschland noch verboten, Cannabis, u. a. auch Marihuana, Gras, Weed genannt, zu kaufen oder zu verkaufen. Das soll sich jedoch in Kürze ändern. Eine Freigabe von Cannabis ist eigentlich für den 1. April geplant. Ab da an soll Cannabis in Deutschland als Genussmittel frei zu kaufen und zu konsumieren sein. Das hatte der Bundestag am 23.02.2024 in Berlin in namentlicher Abstimmung mit dem Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen. Jetzt droht das Gesetz jedoch im Bundesrat auf Widerstand zu stoßen. Droht die Freigabe zum 1. April an der Union im Bundesrat zu scheitern?
Lauterbach warnt vor Scheitern der Cannabis-Legalisierung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will ein mögliches Scheitern der Legalisierung von Cannabis zum 1. April abwenden. Er werde die gesamte Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat an diesem Freitag nicht gebe, sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin. Er verwies auf Äußerungen unionsgeführter Länder wie Bayern und Sachsen, eine Befassung im Vermittlungsausschuss zu verzögern oder zu sabotieren. Das Gesetz würde dann dort letztlich sterben. „Dann würden wir die einmalige Gelegenheit verlieren, hier die gescheiterte Cannabispolitik zu reformieren. Das wäre aus meiner Sicht ein Triumph für den Schwarzmarkt.“
Lauterbach kündigte an, dass auch eine Protokollerklärung der Bundesregierung für die Bundesratssitzung vorbereitet werde. Damit wolle man versuchen zu erreichen, dass „einige der Sorgen der Länder, die jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, genommen werden können“. Vorgesehen waren demnach auch Beratungen mit den Ministerinnen und Ministern für Inneres, Justiz und Gesundheit der Ampel-Parteien.
Union könnte Cannabis-Gesetz im Bundesrat ausbremsen
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt an diesem Freitag noch abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen.
Kritik an Cannabis-Gesetz
Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch anfallende Fallprüfungen. Lauterbach sagte, es entstehe dadurch eine einmalige Mehrbelastung. Den Behörden sei aber keine Frist gesetzt, sodass man die Fälle in der benötigten Zeit abarbeiten könne, ohne dass Schadenersatzansprüche entstünden. Er wies zudem auf eine Entlastung der Justiz hin, wenn 180 000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Konsumdelikten künftig entfallen.
(Mit Material der dpa und epd)
