Bundestagswahl 2025
: Welche Aufgaben hat der Bundestag?

Die Abgeordneten verabschieden unter anderem jede Menge Gesetze und wählen den Bundeskanzler. Andere Aufgaben sind nicht festgeschrieben und dennoch untentbehrlich für die Demokratie.
Von
Daniel Wydra
Berlin
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Reichstag: ARCHIV - 05.04.2024, Berlin: Passanten gehen beim sonnigen Wetter an dem Reichstagsgebäude vorbei. (zu dpa: «Sondersitzungen zu Entscheidungen vor dem Atomausstieg») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Sitz des Deutschen Bundestages ist das Reichstagsgebäude in Berlin.

Monika Skolimowska/dpa
  • Der Bundestag beschließt bundesweit geltende Gesetze und wählt den Bundeskanzler.
  • Bundestag und Bundesrat müssen bei vielen Gesetzen zustimmen; der Bundespräsident unterschreibt.
  • Das Parlament genehmigt den Haushalt und kontrolliert die Regierung durch Anfragen und Debatten.
  • Abgeordnete repräsentieren ihre Wähler und sind für politische Willensbildung wichtig.
  • Aktuelle Herausforderungen: Infrastrukturprojekte und Haushaltsverzögerungen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Reichstagsgebäude in Berlin ist weltbekannt. Auch dass dort der Deutsche Bundestag sitzt, dürften die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen. Doch wie genau das nationale Parlament arbeitet und wo die Bürger Einfluss nehmen können, passt weder auf eine Postkarte noch in drei Sätze und ein Bild auf Social Media. Dieser Artikel fasst die Aufgaben des Deutschen Bundestages zusammen und erläutert, inwiefern das Parlament für die Demokratie unverzichtbar ist. Auch für Erstwähler dürfte interessant sein, was die Abgeordneten und Parteien, die sie in ihrem Wahlkreis wählen können, im Bundestag entscheiden können.

Gesetzgebung

Egal ob Bürgergeld, Mindestlohn oder die Ehe für alle – Gesetze, die in ganz Deutschland gelten, werden im Bundestag verabschiedet. Auch für die Verteidigung und andere auswärtige Angelegenheiten wie Zollabkommen ist ausschließlich der Bund zuständig. Abgeordnete können Gesetzentwürfe einbringen. Der Bundestag debattiert anschließend in mehreren Lesungen darüber. Abgeordnete aller im Parlament vertretenen Parteien sprechen sich in ihren Reden entweder für oder gegen einen Gesetzentwurf aus. Die Politiker sind zwar nur ihrem Gewissen verpflichtet, doch in der Regel stimmen Fraktionen geschlossen ab. Ein Gesetz ist verabschiedet, nachdem sich eine Mehrheit der Abgeordneten dafür ausgesprochen hat. Vorbereitet werden die Gesetze allerdings nicht im Plenum des Bundestags, sondern in seinen Fachausschüssen.

Über einige Gesetze, die auch die Bundesländer betreffen, muss zusätzlich der Bundesrat abstimmen. In dieses Parlament entsendet jedes deutsche Bundesland Vertreter. Allerdings nicht gleich viele, denn die Stimmverteilung orientiert sich grob an der Verteilung der Bevölkerung. Baden-Württemberg (mehr als elf Millionen Einwohner) hat zum Beispiel sechs Stimmen, das Saarland (eine Million Einwohner) nur halb so viele Stimmen. Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, ist es aber noch nicht unbedingt gescheitert. Der Vermittlungsausschuss kann versuchen, einen Kompromiss zu finden. Dem Gremium gehören Vertreter von Bundestag und Bundesrat an. Kommt es zu einer Einigung, muss sie anschließend von beiden Parlamenten abgesegnet werden. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es der Bundespräsident unterschreiben.

Wahl von Bundeskanzler und Bundespräsident

Bundeskanzler Olaf Scholz hat im Dezember 2024 die Vertrauensfrage wie geplant verloren. Der Bundestag hat allerdings nicht nur die Aufgabe, einem Kanzler oder einer Kanzlerin das Vertrauen auszusprechen beziehungsweise zu entziehen. Der Regierungschef wird auch vom Parlament gewählt: Nach einer Bundestagswahl führen zunächst zwei oder mehrere Parteien Koalitionsverhandlungen, um gemeinsam eine Regierung zu bilden. Von diesen Parteien stellt diejenige, die bei der Wahl die meisten Stimmen bekommen hat, in der Regel den Kanzler. Doch er kann sein Amt erst antreten, nachdem er vom Bundestag gewählt wurde. Diese Abstimmung ist in der Regel eine Formsache, schließlich haben die Koalitionspartner eine Mehrheit im Parlament. Parteien, die zusammen nicht die Mehrheit bilden, können zwar ebenfalls miteinander koalieren und einen Kanzlerkandidaten bestimmen. Im Gegensatz zu einigen Länderparlamenten waren solche Vorhaben im Bundestag allerdings noch nicht erfolgreich.

An der Wahl des Bundespräsidenten ist der Deutsche Bundestag ebenfalls beteiligt. Nur für diesen Anlass tritt alle fünf Jahre die Bundesversamlung zusammen. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl an Vertretern der Länderparlamente.

Haushalt und Steuern

Seit die Ampelkoalition zerbrochen ist, stehen mehrere große Infrastrukturprojekte auf der Kippe. Unter anderem wird spekuliert, ob sich Großbaustellen der Deutschen Bahn verzögern. Denn sie sind zwar geplant, aber noch nicht komplett finanziert. Bevor der Bund, also das in der Bundesregierung zuständige Verkehrsministerium, das Geld ausgeben kann, muss der Bundestag dem Vorhaben zustimmen. Natürlich nicht jeder Ausgabe einzeln, sondern mehreren Vorhaben auf einmal. Staatsausgaben werden in der Regel nicht kurzfristig geplant, sondern mehrere Jahre im Voraus. Doch jedes Jahr verabschiedet der Bundestag einen Haushalt und schreibt die langfristige Finanzplanung fort – eigentlich. Die ehemalige Ampelkoalition wird vor der nächsten Bundestagswahl keinen Haushalt mehr beschließen. Stattdessen wird die neue Regierung den Haushalt für 2025 nachträglich beschließen. Insofern ist jetzt schon klar, dass sich die Verzögerung auf mehrere Jahre auswirken kann.

Auch alle anderen Bundesministerien wissen vorerst nicht, wie viel Geld ihnen im nächsten Haushalt zugeteilt wird. Wer auf staatliche Förderungen und Zuschüsse angewiesen ist (zum Beispiel Bundesländer, Kommunen, Unternehmen und Forschungsprojekte), muss also Geduld haben. Gleichzeitig ist es sinnvoll, dass die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter entscheiden, wofür der Staat Geld ausgibt. Das stärkt die Legitimation des Staates. Außerdem müssen die Bürger nicht hilflos zusehen, sondern können bei Wahlen entscheiden, ob sie der Politik der Regierung zustimmen oder nicht.

Eine unpopuläre Entscheidung hat der Deutsche Bundestag getroffen, als er die Mehrwertsteuer für die Gastronomie zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben hat. In der Folge sind die Preise fürs Essen gehen deutlich gestiegen, auch in Imbissbuden kosten viele Gerichte mehr. Der Bundestag kann Steuern natürlich auch senken, doch dafür fehlt meistens das Geld. Weitere Steuern, von denen ausschließlich der Bund profitiert, sind unter anderem die Alkohol-, Tabak-, Energie- und Kfz-Steuer sowie Zölle. Lohn-, Einkommen- und Mehrwertsteuer teilen sich Bund, Länder und Gemeinden.

Kontrolle der Regierung

Die Bundesregierung ist zwar die politische Führung des Landes, kann aber wie beschrieben keine Gesetze alleine beschließen. Überzeugt ihr Entwurf weder den Fachausschuss noch das Plenum des Bundestags, wird das Gesetz nicht in Kraft treten. Das ist ein gutes Beispiel für die Gewaltenteilung: Der Bundestag als Volksvertretung beschließt Gesetze und die Bundesregierung setzt sie um.

Die Regierung muss auch jedem einzelnen Abgeordneten auf Anfrage öffentlich Auskunft geben. Dafür gibt es im Bundestag das Instrument der Kleinen und Großen Anfragen. Innerhalb von zwei Wochen muss die Bundesregierung alle Fragen der Kleinen Anfrage beantworten, für eine Große Anfrage hat sie mehr Zeit. Alle Anfragen hat der Bundestag online veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können also nachvollziehen, was die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen wollen. Zusätzlich haben die Abgeordneten im Plenum ein Mal die Woche Gelegenheit, der Bundesregierung mündlich Fragen zu stellen. Eine Fraktion kann darüber hinaus beantragen, dass der Bundestag über ein bestimmtes Thema debattiert. Das nutzt die Opposition oft, um die Arbeit der Bundesregierung zu kritisieren. Das kann sie auch in Untersuchungsausschüssen tun, in denen politische Skandale und Affären aufgeklärt werden sollen. Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten muss für einen Untersuchungsausschuss stimmen, damit er zusammentritt. Anders als das Plenum tagt er aber in der Regel nicht öffentlich.

Generell ist es vor allem eine Aufgabe der oppositionellen Parteien, die Bundesregierung und somit auch die Regierungsparteien zu kritisieren. Entsprechend stellt die Opposition die meisten Anfragen. Dass sich die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung nicht einig sind, kommt eher selten vor.

Politische Willensbildung

Wer Bundestagsdebatten verfolgt, kann sich dazu selbst eine Meinung bilden. Und bei der nächsten Bundestagswahl womöglich einfacher entscheiden, welche Partei er wählt. Auf diese Weise trägt das Parlament zur politischen Meinungs- und Willensbildung bei.

Andererseits findet der Großteil der politischen Arbeit nicht in den Plenardebatten statt, sondern in den Fachausschüssen und Sitzungen der einzelnen Fraktionen. Journalisten überregionaler Medien wissen über die meisten Debatten und Entscheidungen schnell Bescheid, doch für einfache Bürger sind diese Informationen nicht direkt zugänglich. Deswegen haben Medien die wichtige Aufgabe, die Öffentlichkeit über das politische Geschehen umfassend zu informieren. Spitzenpolitiker haben selbst ein Interesse daran, dass die Bevölkerung ihre Positionen versteht. Deshalb geben sie regelmäßig Interviews und treten in Talkshows auf. Gleichzeitig informieren sich vor allem junge Leute immer öfter über Soziale Medien wie TikTok und Instagram. Viele Politiker haben das erkannt und geben auch dort Einblicke in ihre tägliche Arbeit.

Repräsentation der Bevölkerung

Politiker haben eigene Ansichten und können sie im Bundestag frei äußern. Doch sie sind abhängig von ihren Wählern. Gute Politiker nehmen deshalb in ihrem Wahlkreis zahlreiche Termine wahr, um zu erfahren, was die Menschen bewegt. Zurück in Berlin setzen sie sich für ihre Wähler ein und versuchen, Gesetzesvorhaben und andere Entscheidungen entsprechend zu beeinflussen. Das ist natürlich nur eine Idealvorstellung. Lobbyisten von Unternehmen versuchen ebenfalls, Politiker zu beeinflussen. Und wenn der Großteil der Fraktion anderer Meinung ist, hat es ein einzelner Abgeordneter schwer, dagegen zu argumentieren.

Die Bundestagswahl findet zwar normalerweise nur alle vier Jahre statt, doch in jedem Bundesland gibt es zusätzlich Landtags- und Kommunalwahlen. Ist ein Wähler mit einer Partei im Bundestag unzufrieden, kann er bei der Landtagswahl eine andere wählen. Problematischer ist, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen im Bundestag angemessen repräsentiert sind: Überdurchschnittlich viele Abgeordnete sind Akademiker, Arbeiter gibt es kaum. Nur 31 Prozent sind Frauen (Anteil nach der Bundestagswahl 2021). Und gesellschaftliche Minderheiten wie Menschen mit Behinderung, LGBTQI+ Angehörige, Einwanderer und Geflüchtete sind ebenfalls kaum vertreten.