SWP+SWP+AfD unter Beobachtung
: Darf der Verfassungsschutz das Telefon von Abgeordneten abhören?

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ hat politische Diskussionen ausgelöst. Kann der Verfassungsschutz jetzt auch Bundestagsabgeordnete mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten?
Von
Dominik Guggemos
Berlin
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Weidel und Chrupalla: ARCHIV - 12.03.2025, Berlin: Alice Weidel, Bundes- und Fraktionsvorsitzende der AfD, und Tino Chrupalla, AfD-Bundesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der AfD, geben eine Pressekonferenz. (zu dpa: «Verfassungsschutz: AfD ist gesichert rechtsextremistisch») Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Stehen im Fokus des Bundesamtes für Verfassungsschutz: die beiden AfD-Chefs Alice Weidel (links) und Tino Chrupalla. Wie weit darf der Inlandsgeheimdienst bei der Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Rechtsaußenpartei gehen?

Kay Nietfeld/dpa