
AfD unter Beobachtung: Darf der Verfassungsschutz das Telefon von Abgeordneten abhören?
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ hat politische Diskussionen ausgelöst. Kann der Verfassungsschutz jetzt auch Bundestagsabgeordnete mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten?

Stehen im Fokus des Bundesamtes für Verfassungsschutz: die beiden AfD-Chefs Alice Weidel (links) und Tino Chrupalla. Wie weit darf der Inlandsgeheimdienst bei der Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Rechtsaußenpartei gehen?
Kay Nietfeld/dpa