Semestergebühren, Fahrtkosten, Miete - Studierende müssen jedes Semester einiges an Geld ausgeben, um ihr Studium zu finanzieren. Viele der anfallenden Kosten können Studenten und Studentinnen allerdings von der Steuer absetzen. Eine Steuererklärung lohnt sich für Studierende also auf jeden Fall. Was genau kann man während des Studiums von der Steuer absetzen? Und wie macht man während des Studiums eine Steuererklärung?

Steuererklärung im Studium: Erst- oder Zweitstudium?

Genauso wie „normale“ Arbeitnehmer können auch Studenten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angeben und geltend machen. Die Höhe der Kosten, die Studierende im Rahmen einer Steuererklärung abrechnen können, ist davon abhängig, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Kosten, die während des Erststudiums entstehen, können Studierende im Rahmen ihres Erststudiums als „Sonderausgaben“ und während ihres Zweitstudiums (z. B. zweiter Bachelor oder aufbauendes Master-Studium) als „Werbungskosten“ geltend machen. Für das Erststudium können Studienkosten in Höhe von maximal 6000 Euro pro Steuerjahr geltend gemacht werden. Handelt es sich um ein Zweitstudium, können die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden.

Was können Studierende von der Steuer absetzen?

Diese Ausgaben können in der Steuererklärung angegeben werden:
  • Studiengebühren oder Semestergebühren
  • Immatrikulations-, Zulassungs- und Prüfungsgebühren
  • Beiträge für das Studentenwerk oder Alumni-Beiträge
  • Fahrtkosten (z.B. von der Wohnung zur Uni oder zu Lerngruppen)
  • Arbeitsmittel (z.B. Fachliteratur, Laptop)
  • Arbeitszimmer
  • Kosten für die doppelte Haushaltsführung
  • Zinsen für Ausbildungsdarlehen, Stipendien oder BAföG
  • Kosten für Auslandssemester oder Auslandspraktika, Exkursionen, Studienreisen
  • Kosten für Lehrgänge, Sprachtests und Zusatzqualifikationen
  • Kontoführungsgebühren (16 € pauschal pro Jahr)
  • Bewerbungskosten (pauschal 8,50 € für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe bzw. 2,50 € für Bewerbungen ohne Mappe).

Wie macht man als Student eine Steuererklärung?

Am einfachsten können Studierende ihre Steuererklärung über eine Steuersoftware machen oder online mit ELSTER, dem kostenlosen Steuerprogramm von Bund und Ländern. Über ELSTER können alle relevanten Daten direkt am PC ausgefüllt werden. Abschließend übermittelt das Programm die Daten direkt an das zuständige Finanzamt.

Welche Unterlagen braucht man für die Steuererklärung?

Neben allgemeinen Unterlagen wie Personalausweis und Steuer-ID, sollten Studierende folgende Unterlagen vorliegen haben, um eine Steuererklärung vollständig anfertigen zu können:
Einkommen
  • Einkommensteuerbescheid des vorherigen Jahres oder Vorauszahlungsbescheid
  • Kontoauszüge des jeweiligen Steuerjahres
  • Einkommensnachweise
Werbungskosten
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten
  • Belege für die Anschaffung von Arbeitsmitteln oder Berufsbekleidung
  • Nachweis über die Ausgaben für ein Arbeitszimmer
  • Nachweis über die Kosten für den Umzug an den Studienort (Zweitwohnsitz)
  • Nachweis über Reisekosten
  • Belege für Bewerbungskosten
  • Kosten für die Nutzung einer Steuersoftware, Steuerberatungskosten, Beiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein
Sonderausgaben
  • Spenden
  • Bescheinigung über private Altersvorsorge
  • Versorgungsaufwendungen für Versicherungen
Außergewöhnliche Belastungen
  • Krankheitskosten und Pflegeaufwendungen
  • Kurkosten
  • Kosten für einen Heilpraktiker
  • Kosten für einen Behindertenausweis
  • Nachweis über Pflegestufe bzw. Pflegegrad