Egal ob in der Gastronomie, als Werkstudent oder Werkstudentin oder als studentische Hilfskraft in der Universität - Viele Studierende haben einen Nebenjob, um ihr Studium finanziell stemmen zu können. Aber muss ich als Student oder Studentin Steuern zahlen? Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Studierende und in welche Steuerklasse fallen Studenten und Studentinnen? Wir geben euch den Überblick.

Müssen Studierende Steuern zahlen?

In der Regel sind Studierende nicht dazu verpflichtet Steuern zu zahlen. Haben Studenten oder Studentinnen einen Nebenjob, gilt hier ein Steuerfreibetrag für Studierende. Ein Steuerfreibetrag, auch Grundfreibetrag genannt, ist eine fester Betrag, der sich jedes Jahr gemessen an der Wirtschaftssituation und der Inflation neu berechnet. Liegt das Einkommen darunter, braucht man keine Lohnsteuer zu bezahlen. Wer beispielsweise einen regulären 520-Euro-Job hat, liegt unter dieser Grenze.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Studierende?

In Deutschland gilt der sogenannte BAföG–Freibetrag für Studierende. Seit Januar 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro pro Jahr. Alles, was Studierende im Jahr über diesen Betrag hinaus verdienen, müssen sie versteuern. Paare, die während des Studiums bereits verheiratet sind, können gemeinsam den doppelten Steuerfreibetrag also 21.816 Euro nutzen.

Lohnsteuer für Werkstudenten

Auch für Werkstudenten fällt die Lohnsteuer nur dann an, wenn diese mit ihrem Einkommen über den Steuerfreibetrag kommen. Teilt man den Jahres-Steuerfreibetrag durch 12 ergibt sich, wie viel man pro Monat als Student verdienen darf. 2023 wären das 10.908 geteilt durch 12 (Monate). Dies ergibt einen Freibetrag von 909 Euro. Solange man als Werkstudent also nicht mehr als 909 Euro pro Monat verdient, muss man keine Lohnsteuer bezahlen.

Was können Studierende von der Steuer absetzen?
Studium und Steuern
Was können Studierende von der Steuer absetzen?
Ulm

Zählt BaföG zum Steuerfreibetrag dazu?

Das BAföG zählt nicht zu der Summe dazu, die man im Rahmen des Steuerfreibetrags als Student oder Studentin verdienen darf. Man muss es also nicht in den Verdienst mit einrechnen den man erzielen darf, ohne Steuern zu bezahlen.

Einkommen als Student übersteigt den Steuerfreibetrag - Und jetzt?

Für den Fall, dass das Einkommen als Student oder Studentin doch den Steuerfreibetrag übersteigt, wird nur der überschüssige Betrag versteuert. In diesem Fall sind außerdem noch weitere Regelungen zu beachten: Das Arbeitspensum darf nicht größer sein als 20 Stunden pro Woche, da ansonsten der Studierendenstatus aberkannt wird. Außerdem wird in diesem Fall auch das Kindergeld der Eltern gekürzt oder gestrichen. Auch für Studierende, die BAföG beziehen, gelten dann andere Regeln.

Welche Steuerklasse haben Studierende?

Welche Steuerklasse man als Studentin oder Student ist, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation. Die meisten ledigen Studierenden gehören der Steuerklasse 1 an. Sie gilt für alle ledigen und dauerhaft getrennt lebenden Verheirateten. Wer heiratet ist auch als Student oder Studentin automatisch in Steuerklasse 4. Wer mehr als einen Nebenjob hat, fällt automatisch in Steuerklasse 6.