Steuertipps Eltern: Das können Eltern von Azubis von der Steuer absetzen

Befinden sich Kinder in der Ausbildung, können die Eltern einige der Ausgaben von der Steuer absetzen. Was genau können Eltern von Azubis steuerlich geltend machen und wie viel Geld lässt sich damit sparen?
Monika Skolimowska/dpaMachen junge Erwachsene eine Berufsausbildung, werden sie während dieser Zeit häufig finanziell von ihren Eltern unterstützt. Einige der anfallenden Kosten können die Eltern dabei von der Steuer absetzen. Welche Ausgaben können die Eltern konkret steuerlich geltend machen und was sind die Voraussetzungen? Ein Überblick.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder bekommen Eltern das Kindergeld automatisch ausgezahlt. Auch nach dem 18. Lebensjahr können Eltern das Kindergeld erhalten, solange sich die Kinder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Dazu muss das Kindergeld zunächst neu beantragt werden, sobald das Kind volljährig ist. Handelt es sich um die Erstausbildung, spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung keine Rolle. Handelt es sich um die zweite Ausbildung, gibt es nur dann noch Kindergeld, wenn das Kind weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Kranken– und Pflegekassenbeiträge
Die Basiskranken– und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes können als Sonderausgaben der Eltern abgesetzt werden (Formular Anlage Kind). Hier muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass das Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag hat. Außerdem darf das Kind keine eigene Steuererklärung einreichen.
Ausbildungsfreibetrag
Für Kinder, die während der Berufsausbildung nicht mehr zu Hause wohnen, erhalten Eltern den sogenannten Ausbildungsfreibetrag. Dieser beträgt laut verivox.de 1200 Euro pro Jahr. Die Voraussetzungen, um den Ausbildungsfreibetrag zu erhalten, lauten wie folgt: Das Kind muss volljährig sein, studiert oder macht eine Berufsausbildung, hat einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und lebt nicht im Haushalt der Eltern.
Unterhaltsleistungen für ältere Kinder
Sind Kinder über 25 Jahre alt und verlieren den Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, können Eltern Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Laut verivox.de werden für das Jahr 2023 bis zu 10.908 Euro anerkannt. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 11.604 Euro geplant. Verdient das Kind mehr als 624 Euro im Jahr, werden diese Einkünfte vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag abgezogen.
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