Vertrauensfrage: Termin, Fristen, Regeln - Alles zur Vertrauensfrage von Olaf Scholz

Kanzler Olaf Scholz wird im Bundestag die Vertrauensfrage. Hier gibt es alle Infos dazu.
Kay Nietfeld/dpa- Bundeskanzler Olaf Scholz will nach dem Ende der Ampelregierung die Vertrauensfrage stellen.
- Die Abstimmung im Bundestag ist am 16. Dezember 2024 geplant, um Neuwahlen zu ermöglichen.
- Wird die Vertrauensfrage abgelehnt, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen.
- Die vorgezogene Bundestagswahl ist für den 23. Februar 2025 angesetzt.
- Es gab bereits fünf Vertrauensfragen in der Geschichte der Bundesrepublik.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will nach dem Ende seiner Ampelregierung die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Wie läuft so eine Vertrauensfrage ab? Welche Fristen sind daran geknüpft? Und welche Folgen hat die Vertrauensfrage? Hier gibt es alle Antworten:
Wann will Olaf Scholz die Vertrauensfrage stellen?
Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Ampelregierung hat diese keine Mehrheit im Bundestag mehr. Sie kann also aus eigener Kraft keine Gesetze mehr beschließen. Aus diesem Grund soll es vorgezogene Neuwahlen geben. Um diese auf den Weg zu bringen, muss Bundeskanzler Oalf Scholz die Vertrauensfrage stellen. Dies will er nach aktuellem Stand am 11. Dezember 2024 im Bundestag tun. Am 16. Dezember sollen die Abgeordneten dann darüber abstimmen.
Wie läuft so eine Vertrauensfrage ab?
Die Vertrauensfrage wird im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es in Artikel 68, Absatz 1: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.“ Dieses Recht erlösche, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kanzler wähle.
Festgelegt wird in Absatz 2 zudem, dass zwischen dem Antrag des Kanzlers und der Abstimmung im Bundestag 48 Stunden liegen müssen. Es kann aber auch mehr Zeit vergehen.
Welche Konsequenzen hat die Vertrauensfrage?
Den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen regelt der Artikel 68 des Grundgesetzes: Der Bundeskanzler stellt im Bundestag die Vertrauensfrage. Findet sein Antrag nicht die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers binnen 21 Tagen das Parlament auflösen. Die Neuwahl des Bundestags muss nach dessen Auflösung laut Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Die vorgezogene Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Bundesregierung bleibt derweil geschäftsführend im Amt - bis ein neuer Kanzler gewählt und seine Ministerinnen und Minister ernannt sind.
Gab es schon mal eine Vertrauensfrage eines Bundeskanzlers?
Ja. Dass ein Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz stellt, ist in der Geschichte der Bundesrepublik schon fünfmal vorgekommen. Zweimal (November 2001 und Juli 2005) griff Gerhard Schröder (SPD) zu diesem Mittel. Davor stellten Willy Brandt (SPD) im September 1972, Helmut Schmidt (SPD) im Februar 1982 und Helmut Kohl (CDU) im Dezember 1982 die Vertrauensfrage.
