Unwetterwarnung wegen Schneesturm
: Hier bleiben die Schulen geschlossen

Ein heftiger Schneesturm rollt auf Deutschland zu. Wo ist am Freitag schulfrei?
Von
Nicole Züge
Berlin
Jetzt in der App anhören
Ein Mädchen rodelt am 13.01.2017 bei einem Schneesturm in Torfhaus im Landkreis Goslar im Harz (Niedersachsen). Sturmtief "Egon" sorgt im Harz für reichlich Neuschnee, Sturmböen und Schneeverwehungen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Schneesturm rollt auf Deutschland zu. In einigen Regionen Deutschlands bleiben bereits am 8. Januar 2026 die Schulen geschlossen. (Symbolbild)

Julian Stratenschulte/dpa

Das Winterwetter mit Schnee und Dauerfrost hat Deutschland bereits seit Tagen fest im Griff. Jetzt rollt auch noch ein Schneesturm an, der bereits am Donnerstag (8. Januar) für Verkehrschaos in vielen Regionen sorgt. Auch einige Schulen sind bereits geschlossen worden, andere stellen auf Distanzunterricht um. Wo nach bisherigem Stand der Unterricht am Freitag (9. Januar) ausfällt und was die Behörden raten – eine Übersicht.

Schneesturm und Glatteis: Schulen in Norddeutschland geschlossen

Am Freitag bleibt der Präsenzunterricht an Schulen in ganz Niedersachsen und mehreren schleswig-holsteinischen Kreisen aus. Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen sowie einzelne Landkreise und Städte bestätigen: Schulbusse können nicht fahren. Bereits am Donnerstag waren besonders im Nordwesten zahlreiche Schulen geschlossen.

Mehrere Kreisverwaltungen erklären zudem gegenüber der Deutschen-Presseagentur, dass trotz Dauereinsatz der Räumdienste keine sichere Schülerbeförderung gewährleistet werden kann. Manche Schulen, vor allem Berufsschulen, organisieren Distanzunterricht. Für Schüler bis zur zehnten Klasse müssen die Einrichtungen eine Notbetreuung bereitstellen.

In Schleswig-Holstein trifft es allgemein- und berufsbildende Schulen in mehreren Kreisen. Das zuständige Ministerium teilt mit: Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs können in der Notbetreuung auf bereits im regulären Unterricht gestellte Aufgaben zurückgreifen. Zusätzlich stellen Schulen Unterrichtsmaterial über ihre Lernmanagementsysteme zur Verfügung.

Das gilt bei Extremwetter in Schulen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein, wo ebenfalls eine Unwetterwarnung gilt, entscheidet die oberste Schulaufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Landespolizeiamt über Schulausfälle bei Schnee und Eis – ausschlaggebend dabei ist die Sicherheit der Schulwege. Die Entscheidung fällt meist erst nachts oder am frühen Morgen, Eltern erhalten aktuelle Informationen über die kostenlose Hotline des Bildungsministeriums (0800 1827271) oder online auf der Website des Ministeriums. Unabhängig von offiziellen Anordnungen können Eltern ihr Kind bei Gefährdung durch die Witterungsverhältnisse eigenständig zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen.

Auch in Hamburg und Bremen fällt der Unterricht an den Schulen am 9. Januar aus. Das hat die Schulbehörde am Donnerstagvormittag entschieden, wie hier auf Instagram zu lesen ist:

Schneechaos auch in NRW

In Nordrhein-Westfalen entscheiden bei extremem Winterwetter die Bezirksregierungen auf Basis der Warnungen des Deutschen Wetterdienstes über ein offizielles Ruhen des Präsenzunterrichts – bei landesweiten Unwettern übernimmt das Schulministerium diese Entscheidung. Wird kein offizieller Schulausfall angeordnet, liegt die Entscheidung bei den Eltern: Sie können individuell entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist, ohne dass Fehlzeiten als unentschuldigt gelten.

Bei angeordnetem Unterrichtsausfall findet Distanzunterricht statt, während Lehrkräfte grundsätzlich ihren Dienst antreten müssen und Schulen eine Notbetreuung für Kinder gewährleisten, die trotz Warnung eingetroffen sind.

Weitere Bundesländer prüfen „Schneefrei“

In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist es Eltern nach Angaben der Landesregierungen freigestellt, ihre Kinder wegen der Witterung am Freitag zu Hause zu lassen.

Sachsen-Anhalt plant nach Angaben des Bildungsministeriums noch keine Schulschließungen. Je nach Lage in den Regionen könnten Schulträger, Schulleitungen oder die Beförderungsunternehmen über einen Ausfall entscheiden. Dies werde in Absprache mit dem Landesschulamt getan. Auch die Entscheidung über einen möglichen Distanzunterricht werde von den Schulen geprüft.