Zwei Jahre hintereinander hat es deutschlandweit ein Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben. Grund war damals die Corona-Pandemie. Dieses Jahr soll es zu Silvester keine solche Einschränkung mehr geben: Feuerwerk darf wieder verkauft werden.
Das heißt aber nicht, dass die Kommunen und Städte in Deutschland Feuerwerk dulden müssen. Immer mehr Menschen in Deutschland wünschen sich, dass das Böllern zum Jahreswechsel eingeschränkt wird. Darüber müssen die Gemeinden jetzt langsam entscheiden. In Baden-Württemberg hat sich Tübingen schon seit langem positioniert.

Böllerverbot: Das sind die Regeln in Tübingen

In Tübingen besteht seit 2009/2010 ein Feuerwerksverbot für die Altstadt. Es wurde eingeführt, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben also auch während der Silvesternacht 2022/2023 in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Konkret verboten sind in der Nacht auf den 1. Januar sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II – oft einfach F2 genannt – die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Das Verbot in Tübingen wurde nach einem Brand in der Altstadt zum Jahreswechsel 2008/09 eingeführt: Damals löste eine Rakete einen Brand einem alten Haus in der Altstadt aus – das Haus war mehr als ein Jahr lang unbewohnbar. Um einen solchen Unfall in der Zukunft zu verhindern - und möglicherweise noch schlimmeres - wurde das Feuerwerksverbot in der Tübinger Altstadt eingeführt.
In Deutschland gibt es zwei Kategorien von Feuerwerk, die im Laden verkauft werden dürfen: F1 und F2. Feuerwerk der Klasse F1 sind zum Beispiel Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Sie können schon ab 12 Jahren über die Ladentheke gehen. F2 Feuerwerke sind dann alle größeren Raketen und Pyrotechnik. Diese sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Feuerwerk in Tübingen: Das ist erlaubt

In Tübingen sind also zum Jahreswechsel in der Altstadt die Feuerwerkskörper F1 erlaubt. Wer mit Wunderkerzen und Knallerbsen das neue Jahr in der Altstadt einläuten will, wird keine Probleme damit haben.
Grundsätzlich gilt in ganz Deutschland, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden keine Pyrotechnik abgebrannt werden darf. Böller und Raketen sind in diesen Bereichen verboten.
In Tübingen wird es außer in den oben genannten Bereichen keine weiteren Einschränkungen beim Feuerwerk geben.