Wer zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben will beziehungsweise muss, sollte darauf achten, die richtigen Dokumente einzureichen. „Mantelbogen“ und „Anlagen“ sind hier die richtigen Stichwörter. Aber was genau ist damit gemeint und wie füllt man diese Formulare richtig aus? Ein Überblick.
Was ist der Mantelbogen und wie füllt man ihn aus?
Den zweiseitigen „Mantelbogen“ muss jede und jeder ausfüllen, die oder der eine Steuererklärung abgibt. Der Mantelbogen ist das Hauptformular der Steuererklärung. Hier werden allgemeine Informationen wie der Name, die Steuer-Identifikationsnummer und die Kontonummer eingetragen. Für andere Angaben gibt es eigene Formulare, die sogenannten Anlagen.
Steuererklärung: Welche Anlagen gibt es?
Die Anlagen lassen sich bei der Steuererklärung grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: Nachweise für Einkünfte und Nachweise für einen berechtigten Steuerabzug. Das sind die wichtigsten Anlagen im Überblick:
- Anlage Vorsorgeaufwand
- Anlage AUS
- Anlage AV
- Anlage AVEÜR
- Anlage EÜR
- Anlage Forstwirtschaft
- Anlage FW
- Anlage G
- Anlage 7g Ansparabschreibungen
- Anlage 34a
- Anlage K
- Anlage KAP
- Anlage Kind
- Anlage L
- Anlage N
- Anlage N-GRE
- Anlage R
- Anlage S
- Anlage St
- Anlage SO
- Anlage U
- Anlage Unterhalt
- Anlage V
- Anlage VL
- Anlage Weinbau
- Anlage Zinsschranke
Was sind die wichtigsten Anlagen bei der Steuererklärung?
Was sind die wichtigsten Anlagen, wer muss sie bearbeiten und was muss eingetragen werden? Ein Überblick.
- Anlage Sonderausgaben: Diese Anlage muss von allen bearbeitet werden. Eingetragen werden Anlagen zur Kirchensteuer, zu gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen, Unterhaltungsleistungen, Ausbildungskosten oder Spenden.
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Diese Anlage muss von allen bearbeitet werden. Eingetragen werden Angaben zu Krankheitskosten oder Pflegekosten, beispielsweise der Pflegepauschbetrag oder der Grad der Behinderung.
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Diese Anlage muss von allen bearbeitet werden. Hier werden Angaben zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkskosten eingetragen.
- Anlage Sonstiges: Diese Anlage muss von allen bearbeitet werden. Hier werden Angaben zu Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer eingetragen, Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter, Spendenvorträge, Verlustabzüge und Weiteres.
- Anlage Vorsorgeaufwand: Diese Anlage muss von allen Menschen bearbeitet werden, die Versicherungsbeiträge geleistet haben. Hier werden Angaben zu Versicherungsbeiträgen eingetragen, also beispielsweise zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Unfall- oder Haftpflichtversicherung.
- Anlage Kind: Diese Anlage muss von Eltern bearbeitet werden. Hier werden Angaben zum Kind eingetragen, also beispielsweise der Name und das Geburtsdatum.
- Anlage N: Diese Anlage muss von Arbeitnehmern und -nehmerinnen bearbeitet werden. Hier werden Angaben zum Lohn und den Werbungskosten eingetragen, also beispielsweise die Pendlerpauschale oder Angaben zur doppelten Haushaltsführung.
- Anlage KAP: Diese Anlage muss von Sparerinnen und Sparern bearbeitet werden. Hier werden Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen eingetragen, also beispielsweise Gewinne aus Aktienverkäufen oder Erträge aus Bausparverträgen.
- Anlage R: Diese Anlage muss von Rentnerinnen und Rentnern bearbeitet werden. Hier werden Angaben zu Renten und anderen wiederkehrenden Leistungen eingetragen.
- Anlage V: Diese Anlage muss von Vermietern und Vermieterinnen bearbeitet werden. Hier werden Angaben zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingetragen, also beispielsweise Mieteinnahmen, Ausgaben für Versicherungen, Reparaturen, usw.
- Anlage AV: Diese Anlage muss von Altersvorsorgern und -vorsorgerinnen bearbeitet werden. Hier werden Angaben zu zusätzlichen Altersvorsorgebeiträgen eingetragen.