Steuertipps Spenden
: Wie kann man Spendenbeiträge von der Steuer absetzen?

Geld- oder Sachspenden können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Welche Steuerregeln gelten für Spenden und wie setzt man Spenden in der Steuererklärung ab?
Von
Emily Bader
Berlin
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Wie setzt man Spenden von der Steuer ab? Gibt es einen Höchstbetrag? Die Infos im Überblick.

Christin Klose/dpa

Viele Menschen spenden ein- oder mehrmals im Jahr an gemeinnützige Organisationen, Parteien oder Stiftungen. Hier lohnt es sich zu wissen, dass Spenden teilweise von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings müssen dazu bestimmte Regeln und Vorgaben beachtet werden. Welche Steuerregeln gelten für Spenden? Wie hoch darf der Spendenbetrag sein, den man in der Steuererklärung angibt? Und wie setzt man die Spenden konkret ab? Ein Überblick.

Welche Steuerregeln gelten für Spenden?

Laut steuertipps.de müssen vier Kriterien erfüllt sein, um Spenden steuerlich absetzen zu können: Die Spenden müssen freiwillig und ohne Gegenleistung für steuerbegünstigte Zwecke an steuerbegünstigte Organisationen geleistet und mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Grundsätzlich können sowohl Geldspenden als auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden. Bei Spenden bis 300 Euro ist dies sogar ohne offizielle Spendenbescheinigung möglich. Als Spendennachweis reicht in diesen Fällen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag darauf ersichtlich sind. Ist die Zuwendung höher als 300 Euro, muss die spendende Person über einen offiziellen Spendenbeleg für Rück­fragen des Finanz­amts verfügen. Diesen erhält man meist automatisch von der Empfänger­organisation. Wenn nicht, schickt sie diesen Nach­weis auf Anfrage zu.

Spenden: Wie viel darf man von der Steuer absetzen?

Spenden werden vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt, erklärt die Stiftung Warentest. Für die steuerliche Absetzbarkeit von Sonderausgaben gibt es allerdings einen Höchstbetrag. Dieser ist abhängig von der Höhe der Einkünfte. Spenden und Mitgliedsbeiträge können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Für Selbstständige gibt es alternativ die Möglichkeit einen anderen Spenden-Höchstbetrag als Richtwert zu nehmen, sofern dies günstiger ist: 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter.

Zusätzlich zum Höchstbetrag sind auch noch Spenden an Stiftungen und an politischen Parteien sowie unabhängige Wählervereinigungen absetzbar.

Bei Sachspenden: Wert ermitteln

Wer Sachspenden abgeben möchte, muss sich mit dem Finanz­amt über deren Wert einigen. Bei neuen Sachen gilt der Einkauf­spreis, dieser lässt sich durch den Kaufbeleg nachweisen. Bei gebrauchten Gegenständen zählt der Markt­wert. Dieser lässt sich zum Beispiel anhand von Verkaufs­anzeigen für vergleich­bare Gegen­stände schätzen. Der Wert richtet sich hier aber auch nach der Nachfrage.

Wo werden Spenden in der Steuererklärung eingetragen?

Spenden werden in der Steuererklärung in der Anlage Sonder­ausgaben eingetragen. Spendet man an gemeinnützige Hilfs­organisationen, Kirchen, Vereine, Gemeinden, Museen und Universitäten wird dies in Zeile 5 eingetragen. Spenden und Mitglieds­beiträge an politische Parteien oder Wählerver­einigungen werden in die Zeilen 7 und 8 eingetragen. Wer an eine gemeinnützige Stiftung gespendet hat, muss die Zeilen 9 bis 12 ausfüllen.