Steuererklärung
: Häusliches Arbeitszimmer – Was kann man absetzen und was nicht?

Dass man die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von den Steuern absetzen kann, wissen viele. Aber wie berechnet man die Absetzbarkeit? Was kann man absetzen und was nicht?
Von
Emily Bader
Berlin
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Wie wird die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers berechnet?

Pixabay/donterase

Menschen, die im Homeoffice arbeiten, können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei stellt sich allerdings auch die Frage der Absetzbarkeit – Welche Kosten darf man anteilig und welche komplett von der Steuer absetzen? Wie wird die Absetzbarkeit berechnet? Alle Infos gibt es hier.

Arbeitszimmer absetzen: anteilige Kosten

Bei der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers wird unterschieden zwischen anteiligen und voll abzugsfähigen Kosten, erklärt finanztip.de. Die anteiligen Kosten werden als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt, nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche, einschließlich des Arbeitszimmers. Unter die anteiligen Kosten fallen beispielsweise:

  • Miete bzw. Gebäudeabschreibung (bei Immobilienbesitzern)
  • Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind,
  • Kosten für Wasser, Abwasser rund Energie
  • Kosten für die Reinigung,
  • Grundsteuer,
  • Gebühren für Müllabfuhr und Schornsteinfeger
  • Beiträge zum Mieterverein (bei Eigentümern: Haus- und Grundeigentümerverein),
  • Fehlbelegungsabgabe,
  • Wohngebäude- und Hausratversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer sowie
  • Renovierungskosten, die das gesamte Haus oder Allgemeinflächen betreffen, wie das Treppenhaus.

Arbeitszimmer absetzen: voll abzugsfähige Kosten

Renovierungskosten für das Arbeitszimmer darf man laut finanztip.de vollumfänglich steuerlich geltend machen. Auch Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers, beispielsweise für einen Schreibtisch oder Regale, können komplett als Werbungskosten abgesetzt werden. Übrigens: Auch für den Fall, dass das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht anerkennt oder es sich dabei nur um eine Arbeitsecke handelt, dürfen Arbeitsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Gegenstände hauptsächlich im beruflichen Kontext verwendet werden. Solange der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer 952 Euro nicht übersteigt, können Einrichtungsgegenstände als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgesetzt werden. Luxusgegenstände, beispielsweise Gemälde, können nicht abgesetzt werden.

Weitere Infos und Steuerspar-Tipps gibt es auf unserer Themenseite Steuern.