- Mit dem harten Lockdown in Deutschland einher geht ein Verkaufsverbot für Feuerwerk sowie ein bundesweit geltendes Böllerverbot
- Discounter wie Aldi, Lidl und Norma haben mit ihren Prospekten und ihrer Werbung hinsichtlich des ausgesprochenen Verkaufsverbots für Verwirrung bei Menschen in Deutschland gesorgt
- Städte in Baden-Württemberg und Bayern wie Stuttgart und München wollen ein komplettes Böllerverbot erwirken
- Am Dienstag wurde das Verkaufsverbot sowie das Böllerverbot gerichtlich bestätigt
Auf dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern wurde als Teil des harten Lockdowns mit Blick auf Silvester und Neujahr beschlossen, dass es ein Böllerverbot sowie ein Verkaufsverbot für Feuerwerk geben soll. Ziel der bundesweit geltenden Regeln soll sein, das Infektionsgeschehen angesichts der unverändert hohen Corona-Zahlen in Deutschland einzudämmen. Gerade an Silvester und Neujahr, so die von Politikern und Wissenschaftlern geäußerte Befürchtung würde es sonst zu großen Ansammlungen und Treffen kommen, bei denen sich Menschen mit Corona infizieren könnten.
Der Mitte Dezember gefasste Beschluss wurde am Dienstag gerichtlich bestätigt.
Silvester-Regeln in Bayern und BW: Feuerwerk wegen Ausgangsbeschränkungen höchstens auf Privatgrundstück
In Bayern und Baden-Württemberg herrschen nach den Lockerungen der Regeln an den Weihnachtsfeiertagen an Silvester wieder schärfere Regeln wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen, sodass höchstens auf Privatgrund geböllert werden kann. Die Großstädte Stuttgart und München etwa wollen die Böllerei komplett untersagen. In Berlin ist das Abbrennen von Feuerwerk auf den Straßen erlaubt, auch wenn es Verbotszonen geben soll. Ein ähnliches Vorgehen plant man beispielsweise auch in Nordrhein-Westfalen.
In Bayern hatten die Städte Augsburg und Nürnberg ein generelles Böllerverbot auch auf Privatgrundstücken zu erwirken. In einer Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht das von der Stadt Augsburg für Silvester erlassene komplette Feuerwerksverbot Anfang der vergangenen Woche aber gekippt. Das Böllerverbot könne nicht auf das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise die bayerische Corona-Schutzverordnung gestützt werden, teilte das Augsburger Verwaltungsgericht am Dienstagabend mit (Az.: Au 9 S 20.2731). Die Stadt kann gegen die Entscheidung nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anrufen.
Die Städte Augsburg und Nürnberg hatten beide verweisen auf die Verletzungsgefahr und die Überlastung der Kliniken durch die Corona-Infektionen. In München ist zudem im Stadtzentrum die Benutzung von klassischen Böllern grundsätzlich verboten.
Verkauf von Feuerwerk vor Silvester? Werbung von Aldi, Lidl und Co. für Feuerwerk stiftet Verwirrung
Für Verwirrung bei Menschen in Deutschland sorgte zuletzt Werbung von Discountern, die offenbar über ihre Werbe-Kataloge Feuerwerk anpriesen. Der Münchner Merkur etwa berichtete von einem entsprechenden Katalog von Aldi Süd. Der „Merkur“ zitiert in seinem Bericht einen User auf Twitter wie folgt: „Da hat wohl einer nicht aufgepasst bei Aldi-Süd. Der Feuerwerksverkauf ist deutschlandweit verboten“, tweetete der User demnach, als er den neuen Aldi-Prospekt im Briefkasten hatte.
Gleich auf der ersten Seite wirbt Aldi dem Merkur-Bericht nach noch für das Silvester-Feuerwerk. Im Heft selbst befinden sich zudem noch mehrere Seiten voller Feuerwerkskörper-Werbung.
Auch auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken, so berichtet der „Merkur“ weiter, hätten sich Kunden über die Prospekte gewundert oder beschwert.
Silvester-Regeln wie Böllerverbot haben Discounter offenbar kalt erwischt
Der Silvester-Beschluss der Regierung hat die Discounter offenbar kalt erwischt, so soll auch Discounter Norma lange Zeit noch dem „Merkur“ zufolge auf Seite 1 seines Prospektes für den „Startschuss 2021“ und das „Feuerwerk der Superlative“ geworben haben. Mittlerweile ist auf der Norma-Homepage davon nichts mehr zu sehen. Und auch bei Lidl, von dem zunächst auch berichtet worden war, es habe noch für seinen Feuerwerksverkauf geworben, ist nichts mehr zu sehen von Böller-Angeboten.
Kurzum: Die Druckerzeugnisse der Discounter sind vermutlich mit derart großem Vorlauf gedruckt worden, dass sie an die Öffentlichkeit gerieten. Sie sind also im Hinblick auf die Feuerwerkskörper inzwischen völlig ungültig. Die Informationen, die die Kunden bereits postalisch erreicht haben, werden jetzt zumindest digital revidiert.
Behörde: Böllerverkaufsverbot hält Feinstaubbelastung niedrig
Umweltschützer wird das VErbot freuen. Keine Raketen an Silvester, dafür gute Luft - so lässt sich eine Prognose der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg von Montag zusammenfassen. Die Karlsruher Behörde rechnet damit, dass die Feinstaubwerte wegen des Verkaufsverbots für Böller in der Nacht auf Neujahr nicht wie in den Vorjahren ansteigen werden - selbst wenn „vereinzelt Restbestände genutzt werden“. In den vergangenen Jahren waren die Feinstaubwerte meist kurz nach Mitternacht nach oben geschnellt, da der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen größtenteils aus Feinstaub besteht.
Böllerverbot und Verkaufsverbot für Feuerwerk: Diese Regeln gelten an Silvester
Auch Silvester soll in Deutschland zur stillen Nacht werden. Der Verkauf von Pyrotechnik wurde in diesem Jahr generell verboten. An Silvester und Neujahr gilt zudem bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Darf man jetzt trotzdem noch böllern? Und wenn ja, wo? Fragen und Antworten zu den aktuellen Vorschriften.
- Wieso wurde der Verkauf in Deutschland verboten?
Mit der Regelung sollen Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden. „Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung“, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) hinsichtlich der durch die Corona-Pandemie stark beanspruchten Kliniken und Notfallambulanzen.
- Welches Feuerwerk genau wird nicht verkauft?
Konkret verboten wurde bundesweit der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2, also das klassische Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Knaller oder Batterien. Für die Branche, die 95 Prozent ihrer Jahreserlöse im Dezember erwirtschaft, ein herber Verlust: Laut dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) gab es 2019 rund 130 Millionen Euro Umsatz.
- Wo darf ich an Silvester böllern - wo nicht?
Der Feuerwerksverkauf ist zwar verboten, aber nicht immer auch ausdrücklich das Zünden von Raketen. Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen in Ländern und Städten. Hier ein paar Beispiele:
- In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa gibt es kein grundsätzliches Böllerverbot. Allerdings verbietet die Corona-Schutzverordnung des Landes das Zünden auf belebten Straßen und Plätzen. In Bonn ist Pyrotechnik dagegen im gesamten Stadtgebiet verboten.
- Auch in der Hauptstadt Berlin bleibt das Zünden von Böllern vielerorts verboten: Der Senat veröffentlichte dazu eine Liste mit 56 Orten - darunter Sehenswürdigkeiten wie das Brandenburger Tor. Trotz des Verkaufsverbots von Feuerwerk bereitet sich die Berliner Feuerwehr für die Silvesternacht in gleicher Weise wie in den Vorjahren auf den Ausnahmezustand vor.
- In den sächsischen Großstädten Dresden und Chemnitz etwa sollen zu Silvester und am Neujahrstag folgende Regeln eingehalten werden: In Dresden gilt das Feuerwerksverbot stadtweit auf allen öffentlichen und privaten Flächen. In Chemnitz bezieht es sich auf alle öffentlichen Flächen sowie auf private, die für jedermann zugänglich sind, beispielsweise Parkplätze von Supermärkten.
- Darf ich Böller aus dem Ausland nutzen?
Bekannt ist, dass im Grenzgebiet zu Deutschland manchmal auch illegal importierte Pyrotechnik über den Ladentisch wandert. Notärzte warnen vor dem Zünden solch nicht erlaubter Böller und Feuerwerkskörper. Diese enthalten laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Auch Pyrotechnik, die im Ausland legal ist, könne deutlich kraftvoller als in Deutschland zulässige Ware sein. Wenn nicht zugelassene Feuerwerkskörper gezündet werden, kann es zu schweren Verletzungen kommen: „Die Sprengwirkung solcher Produkte ist oft unbekannt oder unkalkulierbar“, warnt Jan-Thorsten Gräsner, Notarzt und Sprecher bei der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.
- Wie sieht es in den Nachbarländern aus?
In Polen sind weder Verkauf noch Nutzung von legalem Feuerwerk verboten - das haben zuletzt auch viele Besucher aus Berlin und Brandenburg genutzt. Inzwischen gelten aber strenge Quarantäneregeln für Polen-Besucher. In Tschechien ist der Verkauf von nicht lebensnotwendigen Waren wie Feuerwerkskörpern aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten.
- Darf ich Feuerwerk aus dem vergangenen Jahr nutzen?
Wer noch Feuerwerk übrig hat, sollte es nicht mehr zünden, empfiehlt die BAM. Hintergrund ist, dass länger aufbewahrtes Feuerwerk durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verliert oder langsamer reagieren kann. Wer dann öfter anzündet, kann eine böse Überraschung erleben. Auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion verändern und schneller oder langsamer reagieren.
- Was darf ich Silvester überhaupt noch?
Laut Bundesregierung sind in der Silvesternacht private Zusammenkünfte des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt. Maximal dürfen sich dabei fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Im Gegensatz zum Verkaufsverbot von Erwachsenen-Feuerwerk dürfen Händler Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und sogenanntes Kinderfeuerwerk anbieten. In den Corona-Schutzverordnungen der Länder ist meist von öffentlichen Feuerwerken und Böllern auf öffentlichen Plätzen und Straßen die Rede. Das Verbot gilt überwiegend nicht für das Zünden von Feuerwerkskörpern im privaten Raum.
- Muss ich dennoch mit einer Strafe rechnen?
Rechtsexperten wie der Anwalt Christian Solmecke sehen in der Regel keine Gefahr von straf- oder ordnungsrechtlichen Folgen, wenn Verbraucher an Silvester Feuerwerkskörper im privaten Raum zünden - etwa im eigenen Garten, auf Terrasse oder Balkon. In Niedersachsen wurde die Corona-Schutzverordnung mit einem generellen Feuerwerksverbot jüngst durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg außer Kraft gesetzt. In dem Bundesland ist das Böllern unter anderem im privaten Raum wieder erlaubt.
- Darf im nächsten Jahr wieder geböllert werden?
Das bleibt unklar, ist aber nach einem Ende der Pandemie wahrscheinlich. Obwohl 71 Prozent der Deutschen nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur das Verbot von Feuerwerk zu Silvester für richtig halten, will etwa Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) das Böllerverkaufsverbot nicht zum Maßstab für kommende Jahre machen, wie sie kürzlich sagte.
Verbot von Feuerwerk im eigenen Garten? Böllerverbot auf Privatgrundstücken in Bayern
In Bayern gilt in manchen Städten nicht nur ein Böllerverbot für die Straße, sondern auch im eigenen Garten. So haben beispielsweise die mittelfränkischen Städte ein absolutes Böllerverbot ausgesprochen.
Was ist an Silvester erlaubt?
Mit wie vielen Leuten darf man sich treffen? Gilt die Ausgangssperre auch an Silvester? Diese und weitere Fragen zu den Corona-Regeln an Silvester stellen sich viele Menschen vor dem Jahresende.
Alle wichtigen Informationen zu den bundesweiten Regeln an Silvester oder den Regeln in den jeweiligen Bundesländern bietet die Webseite der Bundesregierung. Hier wird auch auf die offiziellen Webseiten der Länder verwiesen.
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