Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
: Diese beliebten Urlaubsziele sind betroffen

Ägypten, die Türkei und Griechenland sind beliebte Urlaubsländer, für die das Auswärtige Amt Reisehinweise und Teilreisewarnungen veröffentlicht hat. Was bedeutet das für den Sommerurlaub 2025?
Von
Nicole Züge
Berlin
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«Abflug» steht am Flughafen BER im Terminal 1 auf einem Schild. Im südlichen Teil des Terminal 1 sind auf den Sicherheitspuren nun sogenannten CT-Scannern im Einsatz. Diese sollen die Kontrollen beschleunigen. +++ dpa-Bildfunk +++

Das Auswärtige Amt gibt immer wieder Reisehinweise, (Teil-)Reisewarnungen und Sicherheitshinweise für beliebte Urlaubsländer heraus. Was das für den Sommerurlaub bedeutet.

Sebastian Gollnow/dpa

Immer wieder gibt das Auswärtige Amt Reisewarnungen, Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Teilreisewarnungen heraus, immer wieder sind auch beliebte Urlaubsländer betroffen. Welche Lieblingsreiseziele der Deutschen aktuell von derartigen Warnungen und Hinweisen betroffen sind und wie Reisende bei einer Reisewarnung oder einem Reisehinweis reagieren müssen.

Reisewarnung, Reisehinweis, Teilreisewarnung: Das sind die Unterschiede

Als Anfang des Jahres 2025 auf der griechischen Insel Santorin die Erde mehrfach bebte, gab das Auswärtige Amt einen Reisehinweis für Griechenland heraus. Ein Grund zur Verunsicherung, welche Schlüsse müssen Reisende aus derartigen Hinweisen ziehen? Was ein Reisehinweis bedeutet, wo der Unterschied zur Reisewarnung liegt – diese Begrifflichkeiten definiert das Auswärtige Amt:

  • Reisehinweise enthalten Informationen über Einreisebestimmungen eines Landes, sind medizinische Hinweise oder thematisieren straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Solche Reisehinweise werden regelmäßig aktualisiert.
  • Reisewarnungen enthalten laut dem Auswärtigen Amt einen dringenden Appell, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Solche Warnungen werden in der Regel dann ausgesprochen, wenn allen Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
  • Teilreisewarnungen beziehen sich immer auf bestimmte Regionen eines Landes. Sie liegen noch nicht auf der Eskalationsstufe der Reisewarnungen, mahnen aber zur Vorsicht in den genannten Regionen.
  • Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Gegebenenfalls wird in Verbindung mit solchen Hinweisen von Reisen abgeraten, die nicht unbedingt erforderlich sind.

Teilreisewarnungen für Ägypten

Ägypten zählt zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Im Jahr 2024 reisten nach Angaben der ägyptischen Tourismusbehörde insgesamt 1,7 Millionen deutsche Urlauber ins Land, ein Zuwachs von 5 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Auswärtige Amt hat im März 2025 allerdings eine Teilreisewarnung für das nordafrikanische Land herausgegeben und hält daran fest. Grund sind die Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer. Die Teilreisewarnung gilt für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara.

Reisenden rät das Auswärtige Amt auf seiner Website, in jedem Fall die Hinweise vor Ort (z.B. durch das Hotelpersonal) sowie durch den Reiseveranstalter zu beachten. Darüber hinaus sollten Ausflüge wie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Touren in die Wüste nur in hierfür lizenzierter, ortsansässiger Begleitung gebucht werden. Überlandfahrten sollten ebenfalls nur mit ortskundiger Begleitung erfolgen. Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen sollten Reisende nicht besuchen.

Sicherheitshinweis für die Türkei

Auch für die Türkei gelten Sicherheitshinweise. So wird von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa und Mardin und von Reisen in die Provinzen Sırnak und Hakkâri dringend abgeraten.

Von Teilreisewarnungen betroffen sind zudem weitere Länder im Mittelmeerraum, allerdings sind diese Länder keine typischen Urlaubsorte: Betroffen sind:

  • Libanon
  • Syrien
  • Libyen
  • Israel

Reisehinweis für Griechenland

Für Griechenland gilt seit den Erdbeben Anfang des Jahres vor Santorin sowie weiteren Beben vor Kreta, Euböa sowie Rhodos ein Reisehinweis. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Griechenland in einer seismisch sehr aktiven Zone liegt und Reisende jederzeit mit Erdbeben rechnen müssen. Zwar sind die meisten Erdbeben kaum spürbar, es kommt allerdings immer wieder vor, dass die Erde auf den griechischen Inseln stärker bebt, als so manch ein Urlauber aus Deutschland es gewohnt sein dürfte. Darauf weist auch das Auswärtige Amt hin und bittet darum, sich vorab über die Gefahren zu informieren und vor Ort, zum Beispiel im Hotel, mögliche Fluchtwege zu kennen.

Genau wie Deutschlands Behörden warnen auch die griechischen mittels Cell Broadcast über mögliche Gefahren. Vor dem Urlaub ist es darum sinnvoll, im eigenen Mobiltelefon zu prüfen, ob diese Warnmeldungen aktiviert sind.

Weitere Teilreisewarnungen für Japan, Indien und die Phillippinen

Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt auch für Indien eine Teilreisewarnung ausgesprochen (betrifft Jammu, Kaschmir, Punjab, die indischen Gebiete an der Pakistan-Grenze westlich des ehemaligen National Highways N 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar, sowie Manipur).

  • Japan ist seit dem Reaktorunglück in Fukushima von einer Teilreisewarnung in eben jene evakuierten Gebiete betroffen.
  • Die Philippinen unterliegen einer Teilreisewarnung aufgrund der Gefahr politisch motivierter, bewaffneter Auseinandersetzungen im Umfeld der Parlamentswahlen im Mai.
  • Für Israel gelten aufgrund der aktuellen politischen Lage Reise- und Sicherheitshinweise.

Gilt eine Reisewarnung als Grund für eine kostenlose Stornierung?

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts kann ein Hinweis auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ sein – also etwa Krieg, Naturkatastrophen oder Gesundheitsrisiken wie eine schwere Krankheit am Urlaubsort. In solchen Fällen darf eine Pauschalreise meist kostenlos storniert werden. Wichtig: Ob das wirklich möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Nicht die Reisewarnung allein entscheidet, sondern ob die Reise objektiv unzumutbar ist. Auf der sicheren Seite ist, wer direkt mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnimmt. Das rät auch die Verbraucherzentrale Hamburg allen Pauschalreisenden.

Oft kommen Reiseveranstalter bei Reisewarnungen aber auch von sich aus auf die Urlauberinnen und Urlauber zu. Reisehinweise und Teilreisewarnungen gehören in der Regel aber nicht zu den Gründen, die zu einer kostenfreien Reisestornierung führen könnten.

Reisewarnung: Individualreisende schauen meistens in die Röhre

Komplizierter wird es für Individualreisende. Flugtickets werden bei Reisewarnungen laut der Verbraucherzentrale nur dann erstattet, wenn die Airline den Flug annulliert. Unterkünfte müssen in der Regel selbst dann bezahlt werden, wenn keine Anreise möglich ist. Nur wenn die gebuchte Unterkunft aufgrund von Naturgewalten gar nicht zur Verfügung steht, haben Reisende in manchen Fällen einen Anspruch auf Rückerstattung. Reiserücktrittsversicherungen sind meistens auch keine Option, den Reisepreis zurückzufordern. Diese Versicherungen springen in der Regel nur bei unerwarteter Krankheit oder persönlichen Notfällen ein.