Steuererklärung: Gesundheitskosten steuerlich absetzen – So geht’s!

Krankheitskosten bzw. Gesundheitskosten können teilweise als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Welche Kosten können hier konkret abgesetzt werden, in welcher Höhe und was sind „zumutbare Belastungen“? Ein Überblick.
Marijan Murat/dpaArztbesuche, Medikamente, Therapien, etc. – Ist man krank, können hohe Kosten entstehen, die nicht immer vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. In manchen Fällen kann man diese sogenannten Krankheitskosten oder Gesundheitskosten von der Steuer absetzen. Welche Krankheitskosten kann man genau absetzen? Wann und in welcher Höhe kann man Krankheitskosten absetzen? Und wie kann man die Notwendigkeit von Krankheitskosten nachweisen? Ein Überblick.
Welche Krankheitskosten kann man von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt erkennt nur unmittelbare Krankheitskosten an. Damit sind Krankheitskosten oder Gesundheitskosten gemeint, die im Rahmen der Heilung einer Krankheit oder der Linderung der Folgen einer Krankheit entstehen. Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung kann man in der Regel nicht absetzen, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (e. V.). Laut steuern.de ist außerdem relevant, dass die behandelnde Person zur Heilbehandlung zugelassen ist und die Heilbehandlung gezielt angeordnet wurde. Erst dann kann das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Typische Krankheitskosten sind laut steuern.de und der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (e. V.) beispielsweise:
- Kosten für ärztliche, stationäre oder ambulante Behandlung - auch teure Spezialärzte oder Heilpraktiker
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (einschl. Rezeptgebühr) nach Verordnung durch Ärzte oder Heilpraktiker (z. B. Rollstuhl, Brillen, Prothesen, Hörapparate oder Zahnersatz)
- Nicht rezeptpflichtige Medikamente nur nach entsprechender Verordnung
- Krankenhauskosten (auch Ein- oder Zweibettzimmer, nicht: Kosten für Telefon oder Fernseher)
- Ausgaben für die krankheitsbedingte Unterbringung der eigenen Person oder pflegebedürftigen Angehörigen in einem Pflegeheim (auch Verpflegung) oder der Pflegeabteilung eines Altenheims (Nicht begünstigt ist die altersbedingte Unterbringung im normalen Altenheim)
- Fahrtkosten in Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen sind abzugsfähig
- Brille oder Kontaktlinsen
- Augen-Laser-Operation
- Geburt eines Kindes
- Haarausfall-Behandlung oder ein Toupet
- Homöopathie
- Impfungen
- Krankengymnastik
- Logopädische Behandlung
- Künstliche Befruchtung
- Zahnarztbehandlung
- Zahnspange und Retainer
- Kur (Aufwendungen sind abziehbar, wenn die Kur zur Heilung oder Linderung einer festgestellten Krankheit notwendig ist und eine andere Behandlungsweise nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint. Ein qualifizierter Nachweis ist erforderlich)
Wann und in welcher Höhe kann man Krankheitskosten absetzen?
Um abgesetzt werden zu können, müssen Krankheitskosten die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Die zumutbare Belastung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, der Zahl der Kinder und ggf. nach der Art des Steuertarifs. Es können somit nicht die gesamten Krankheitskosten abgezogen werden, sondern es muss zunächst der individuelle Wert der zumutbaren Belastungen von den Krankheitskosten abgezogen werden, um den steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbaren Betrag zu erhalten.
Wie kann die Notwendigkeit von Krankheitskosten nachgewiesen werden?
Es gibt laut steuern.de drei verschiedene Möglichkeiten, wie die Notwendigkeit von Krankheitskosten nachgewiesen werden kann.
- Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers notwendig
- Bei Bade- und Heilkuren, psychotherapeutischer Behandlung, bei der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines behinderten Kindes, bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden, für die Notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson (soweit nicht bereits durch Behindertenausweis nachgewiesen) und für medizinische Hilfsmittel, die als Gegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind, ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung notwendig.
- Die Notwendigkeit von Besuchsfahrten zur Heilung oder Linderung einer Krankheit bei Ehepartnern oder Kindern muss durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes nachgewiesen werden.
Weitere Infos und Steuerspar-Tipps gibt es auf unserer Themenseite Steuern.


