Fast die Hälfte der Corona-Warnungen der Gesundheitsämter, die über die Luca-App an Kontaktpersonen übermittelt werden, sind auf Besuche in Clubs und Discos zurückzuführen. Das geht aus einer anonymisierten Datenerhebung hervor. Und das, obwohl in den meisten Clubs von Beginn an 3G-plus oder nun sogar die 2G-Regel gilt. Es handelt sich also primär um geimpfte und genesene Kontaktpersonen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Was ist zu tun, wenn die Corona-Warnung über „CoronaWarn“ oder die „Luca-App“ ausschlägt?
- Müssen Geimpfte und Genesene als Kontaktperson 1 in Quarantäne oder Selbst-Isolation?
- Wo ist das Infektionsrisiko am höchsten, wo am niedrigsten?
- Die aktuellen Corona-Regeln für Kontaktpersonen im Überblick.
„Kontaktperson 1“: Quarantäne nach Kontakt mit Corona-Infizierten?
Enge Kontaktpersonen (Kontaktperson 1) sind Personen, die mit einem bestätigten Covid-19-Fall in Kontakt waren – und zwar während des ansteckenden Zeitraums. Vom ansteckenden Zeitraum wird von Tag drei bis Tag 19 nach der wahrscheinlichen Ansteckung ausgegangen. Für nicht geimpfte oder genesene Personen gilt folgendes:
- Sie müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und sollten sich von Familienangehörigen im eigenen Haushalt isolieren.
- Bei Symptomen sollte der Hausarzt oder die Hausärztin kontaktiert werden, in Notfällen auch der Notarzt.
- Kontaktpersonen (nicht geimpft oder genesene) müssen sich außerdem beim Gesundheitsamt melden.
Kontaktperson 1 ist geimpft und genesen – Ausnahme der Quarantänepflicht
Die Quarantänepflicht gilt in der Regel nicht für Kontaktpersonen, die vollständig gegen Corona geimpft sind und seit der abschließenden Impfung mehr als 14 Tage vergangen sind. Auch ausgenommen sind Genesene. Also Personen, bei denen vor mehr als 28 Tagen durch einen PCR-Test eine Corona-Erkrankung festgestellt wurde. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, gilt die Ausnahmeregel nur dann, wenn die Person anschließend mit einer Impfdosis geimpft wurde.
Achtung: Allerdings kann das Gesundheitsamt im Einzelfall eine abweichende Entscheidung treffen und eine Quarantäne anordnen.
Kontaktnachverfolgung per Corona-Warn oder Luca-App – Gesundheitsämter haben Probleme
Wie der „Stern“ kürzlich berichtete, funktioniert die Kontaktverfolgung besonders in größeren Städten nicht immer reibungslos. Der Grund: Bei strichprobenartigen Kontrollen seien bereits Verstöße festgestellt worden, bei denen die Betreiber die erforderlichen Nachweise nicht richtig kontrolliert hätten, bestätigte etwa ein Sprecher des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg der Zeitung.
Mit der „Corona-Warn“- oder Luca-App sollen Infektionsketten im öffentlichen Leben entdeckt und vom Gesundheitsamt unterbrochen werden. Die Luca-App übermittelt bei Bedarf die Kontaktdaten an das Gesundheitsamt. Allerdings werden bei den rasant steigenden Infektionszahlen und Inzidenzwerten aktuell nicht mehr alle Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt informiert. Dennoch: „Positiv Getestete und Kontaktpersonen sind aber trotzdem weiterhin gesetzlich verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben“, schreibt beispielsweise der Alb-Donau-Kreis auf Instagram.
Corona-Infektionen: Wo stecken sich die meisten Menschen an? – aktuelle Hotspots
Mit Abstand die meisten Corona-Warnungen durch das Gesundheitsamt an Kontaktpersonen von Infizierten erfolgen nach Besuchen in Clubs und Diskotheken. Auch Bars scheinen im Infektionsgeschehen eine entscheidende Rolle zu spielen. Für die folgende Auswertung aus den Daten für Oktober, die der Deutschen Presseagentur vorliegt, wurden über 181.000 ausgespielte Warnmeldungen analysiert. Die Warnmeldungen der Luca-App im Überblick:
- Clubs und Discos: 49,1 Prozent
- Bars: 23,2 Prozent
- Restaurants: 10,9 Prozent
- Events und Festivals: 9 Prozent
- Einzelhandel: 1,0 Prozent
- Kinos: 1,7 Prozent
- Theater, Museen und Kultureinrichtungen: 0,9 Prozent
- Sport: 0,8 Prozent
- Spaß-/Schwimmbäder: 0,6 Prozent.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Instagram, der den Artikel ergänzt. Sie können sich diesen mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte von Instagram angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.