Kindergrundsicherung Höhe: Wie hoch soll sie ausfallen und ab wann?

Was genau hat es mit der Kindergrundsicherung eigentlich auf sich?
Marcel Kusch/dpaDas Bundeskabinett hat am Mittwoch nach langer Debatte das Gesetz zur Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es, die Kinderarmut in Deutschland effektiver zu bekämpfen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach nach dem Kabinettsbeschluss von der „umfassendsten sozialpolitischen Reform seit vielen Jahren“. Der Verabschiedung war ein heftiger Streit der Koalitionspartner Grüne und FDP über die Finanzierung vorangegangen, der das Klima in der Ampel-Koalition stark belastet hatte.
Was ist die Kindergrundsicherung eigentlich?
Bislang existieren verschiedene Leistungen für Familien mit Kindern, wie beispielsweise das monatliche Kindergeld oder den Kinderzuschlag für Menschen mit niedrigem Einkommen. Allerdings müssen diese Leistungen teilweise bei verschiedenen Behörden auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Oftmals sind Familien sich nicht einmal bewusst, dass sie einen Anspruch auf diese Leistungen haben.
Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums erhält nur etwa jedes dritte anspruchsberechtigte Kind den Kinderzuschlag. Das bedeutet, dass rund 1,5 Millionen Kinder theoretisch leer ausgehen. Die neue Kindergrundsicherung soll diese Situation vereinfachen, indem sie das bestehende Chaos beseitigt und die staatlichen Leistungen für Kinder und Familien einfacher und transparenter gestaltet.

Grünes Licht für die Kindergrundsicherung. Doch wie hoch soll diese ausfallen und wann soll sie kommen?
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaWie hoch soll die Kindergrundsicherung ausfallen?
Die Kindergrundsicherung wird aus zwei Komponenten bestehen. Zum einen wird es einen Garantiebetrag geben, der für alle Kinder gleich ist, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dieser Betrag soll mindestens dem derzeitigen Kindergeld von 250 Euro entsprechen. Es wird erwogen, dass erwachsene Kinder, die noch studieren oder sich in der Ausbildung befinden, diesen Garantiebetrag direkt erhalten.
Der zweite Teil der Kindergrundsicherung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und stellt einen Zusatzbetrag dar. Je geringer das Einkommen der Eltern ist, desto höher wird dieser Zusatzbeitrag ausfallen. Er soll das bisherige Kinder-Bürgergeld ersetzen, also das, was Familien im Bürgergeldbezug monatlich für ihre Kinder bekommen. Auch der aktuelle Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro, der an Familien ausgezahlt wird, die zwar kein Bürgergeld erhalten, aber ein sehr niedriges Einkommen haben, wird in diesem Zusatzbeitrag enthalten sein. Das gilt auch für Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets, das finanzielle Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Familien beinhaltet, beispielsweise für Musikunterricht, Sportvereine oder Klassenfahrten. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung wird angestrebt, dass eine zentrale Anlaufstelle zuständig sein wird, um sicherzustellen, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen unbürokratisch erhalten können.
Wann kommt die Kindergrundsicherung?
Die Einführung der Kindergrundsicherung ist für das Jahr 2025 geplant.
Kindergrundsicherungsportal: Eine Seite, alle Leistungen
Doch was heißt das in der Praxis? Gemäß den aktuellen Plänen von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ist die Schaffung eines digitalen Kindergrundsicherungsportals vorgesehen. Auf dieser Webseite sollen alle Leistungen beantragt werden können. Durch einen „Kindergrundsicherungs-Check“ sollen Familien zudem aktiv darüber informiert werden, dass sie möglicherweise Anspruch auf weitere Zahlungen haben. Das Familienministerium strebt an, dass die bisherige Vorgehensweise, bei der die Bürger selbst aktiv werden müssen, in eine staatliche Verpflichtung übergeht, Leistungen anzubieten. Die genaue Höhe der Zahlungen steht aufgrund von Finanzstreitigkeiten derzeit noch nicht fest.
(mit Material von dpa und afp)
