Steuertipps für Eltern
: Kind im Studium – Das können Eltern von der Steuer absetzen

Studiert das Kind, können Eltern einige der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Was sind die Voraussetzungen und was konkret kann man steuerlich geltend machen?
Von
Emily Bader
Berlin
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Was können Eltern von der Steuer absetzen, wenn das Kind studiert? Und was sind die Voraussetzungen? Ein Überblick.

Daniel Reinhardt/dpa

Grundsätzlich gilt: Studierende können Kosten, die im Rahmen des Studiums anfallen teilweise von der Steuer absetzen. Aber auch ihre Eltern haben die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Was sind hier die Voraussetzungen und welche Kosten können Eltern konkret absetzen?

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Sind die Kinder noch unter 25 Jahre alt, erhalten die Eltern das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, auch wenn sich das Kind im Studium befindet, informiert der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.. Hat das Kind bereits ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, gibt es das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag nur, wenn das Kind nicht über 20 Stunden in der Woche arbeitet.

Ausbildungsfreibetrag

Für Kinder, die während des Studiums nicht mehr zuhause wohnen, erhalten Eltern den sogenannten Ausbildungsfreibetrag. Dieser beträgt laut verivox.de 1200 Euro pro Jahr. Die Voraussetzungen, um den Ausbildungsfreibetrag zu erhalten lauten wie folgt: Das Kind muss volljährig sein, studiert oder macht eine Berufsausbildung, hat einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und lebt nicht im Haushalt der Eltern.

Kranken- und Pflegekassenbeiträge

Die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes können als Sonderausgaben der Eltern abgesetzt werden. Auch hier muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass das Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag hat.

Unterhaltsleistungen für ältere Kinder

Sind Kinder über 25 Jahre alt und verlieren den Anspruch auf das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, können Eltern Unterhaltsleistungen aus außergewöhnliche Belastungen absetzen. Laut verivox.de werden für das Jahr 2023 bis zu 10.908 Euro anerkannt. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 11.604 Euro geplant. Verdient das Kind mehr als 624 Euro im Jahr, werden diese Einkünfte vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag abgezogen.

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