Impfpflicht Deutschland
: Debatte um Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Was machen Bayern, Sachsen, BW und Co.?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war eigentlich für März beschlossen. Söder hat die Regel für Bayern aber ausgesetzt. Wie ist die Lage in BW, Sachsen, Brandenburg und Co.?
Von
Laura Liboschik mit Agenturen
Ulm
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Vertreter von CDU/CSU sind gegen die geplante obligtorische Impfung für alle Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen. Eine Aussetzung der Teil-Impfpflicht ist in manchen Bundesländern geplant.

Sven Hoppe/dpa

Die Debatte um die einrichtungsbezogene Impfpflicht spitzt sich immer weiter zu. Es ist noch gar nicht so lange her, da waren sich Bund und Länder einig und haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Deutschland beschlossen. Jetzt sorgt das Gesetz aber für Streit. Die aktuelle Lage in den Bundesländern im Überblick:

  • Allgemeine Infos: Wann und für wen kommt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
  • Kritik an der Impfpflicht: Personalmangel wird befürchtet.
  • Wie ist die aktuelle Lage in den einzelnen Bundesländern wie Baden–Württemberg, Sachsen, Bayern und Brandenburg?

Impfpflicht in Deutschland: Für wen und wann?

Betroffen sind von der Impfpflicht unter anderem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten– und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Vorsorge– oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können — sie müssen dafür ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Eigentlich bis zum 15. März müssen die Beschäftigten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind — oder ein Attest vorlegen, das sie von der Pflicht befreit. Tun sie das nicht, muss der Arbeitgeber das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde soll die Betroffenen dann zunächst erneut auffordern, den Nachweis in einer angemessenen Frist vorzulegen, die aber im Gesetz nicht näher definiert ist. Bleibt dies erneut aus, muss das Amt im Rahmen seines Ermessens über ein Tätigkeits– oder Betretungsverbot entscheiden. Dabei sollen aber verschiedene Aspekte wie Infektionsgefahren oder drohende Versorgungsengpässe in der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt werden.

Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Deutschland

Die Union wirft nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, die Länder bei der Umsetzung der Bestimmung alleine zu lassen. Die Handlungsspielräume, die die Ämter bei ihren Ermessensentscheidungen bekommen sollen, seien nicht definiert, kritisierte der Unions–Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) im Deutschlandfunk. Er fordert ein bundeseinheitliches Vorgehen. Denn Unterschiede bei der Handhabung könnten dazu führen, dass viele Pflegekräfte in ein anderes Bundesland wechseln.

Dass alle an einem Strang ziehen, strebt auch der Bund an. Das Bundesgesundheitsministerium sei derzeit mit den Ländern im Gespräch, „um eine einheitliche und pragmatische Umsetzung sicherzustellen“, sagte Vizeregierungssprecher Wolfgang Büchner am Mittwoch. Doch einige Bundesländer wollen ihren eigenen Weg gehen. Kritiker haben Sorge, dass auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei anhaltender Impf–Verweigerung bislang nicht ausreichend geklärt seien.

Impfpflicht in Bayern gestoppt: Söder setzt Impfpflicht vorerst aus

Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat die Union nun ein Problem. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will alle Spielräume im Freistaat Bayern nutzen, um die Umsetzung der Teil–Impfpflicht vorläufig auszusetzen. Auch CDU–Bundeschef Friedrich Merz fordert eine bundesweite Aussetzung. Kretschmann, sonst gerne auf CDU–Linie, ist darüber alles andere als glücklich. Am Dienstag zeigt er sich irritiert über den bayerischen Nachbarn Söder, erklärt, dass man die Risiken bereits vorher kannte — und vor allem dass man sich an Gesetze halten werde. „Wir können ein Bundesgesetz nicht aussetzen“, sagt er.

Kritik erntet Söder auch von SPD–Fraktionschef Rolf Mützenich: „Markus Söder offenbart ein verantwortungsloses Staatsverständnis, wenn er Gesetze, die er sogar selbst beschlossen hat, missachten will“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag. Grünen–Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic warf Söder im RND vor, die Corona–Krise parteipolitisch zu instrumentalisieren.

Impfpflicht in Sachsen gestoppt: Vorerst keine einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Debatte um die Corona–Pandemie wird auch in Sachsen derzeit vom Thema Impfpflicht dominiert. Die Regierung sieht viele Fragen offen und legt die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorerst auf Eis. Sachsen will mit der weiteren Umsetzung der Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen und in der Pflege bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar warten. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) verteidigte das Vorgehen der Regierung am Mittwoch im Landtag. „Wir haben nichts gestoppt, sondern warten ab“, sagte sie. Ursprünglich wollte die Landesregierung bis Freitag einen Erlass veröffentlichen, der die Umsetzung durch die Landkreise und kreisfreien Städte regeln sollte.

Impfpflicht in BW: Die aktuelle Lage in Baden–Württemberg

In Baden–Württemberg gibt es heftige Diskussionen um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab Mitte März für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bundesweit gelten soll. Diese ist — im Gegensatz zur allgemeinen Impfpflicht — längst von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ab dem 15. März müssen demnach Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind — oder sie müssen ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Die Spitzen der grün–schwarzen Koalition wollen am Donnerstag, 10.02.22 um 09.00 Uhr, in einer kurzfristig anberaumten Sitzung über die geplante Impfpflicht diskutieren — und ihre Differenzen bei dem Thema ausräumen. Denn Grüne und CDU sind sich alles andere als einig bei der Frage der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Während die CDU vom Bund eine vorübergehende Aussetzung fordert, betont Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dagegen, dass man sich an beschlossene Gesetze halten werde und ein Bundesgesetz nicht aussetzen könne.

Brandenburg hält an Impfpflicht ab Mitte März fest

Im Brandenburger Landtag folgt die CDU–Fraktion dem Kurs der Union im Bund und fordert eine Aussetzung der Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Impfpflicht ab Mitte März sei nicht umsetzbar, sagte Fraktionschef Jan Redmann am Dienstag. Die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter müssten dann entscheiden, wie mit Personal umzugehen sei, dass von den Einrichtungen als unverzichtbar angesehen werde. „Da wird es sicher niemanden geben, der dort Däumchen dreht“, meinte Redmann. „So werden wir nicht erleben, dass für ungeimpfte Mitarbeiter ein Betretungsverbot ausgesprochen wird.“

Die Spitzen der rot–schwarz–grünen Landesregierung wiesen Redmanns Vorstoß zurück. „Es steht nicht in unserer Wahl, welche Bundesgesetze wir umsetzen“, stellte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) klar. „Es ist unsere Pflicht, dieses Gesetz umzusetzen.“ Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) erklärte, sie halte das Gesetz für richtig. Sie verwies auf Corona–Ausbrüche mit vielen Toten in Brandenburger Heimen und Kliniken. Und Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte, es werde schon seit Wochen daran gearbeitet, diese Impfpflicht auch in Brandenburg sachgerecht umzusetzen.