Handwerker Lockdown Corona
: Dürfen Handwerker noch ins Haus?

Wie wirkt sich der Corona-Lockdown über Weihnachten und Neujahr auf Handwerk und häusliche Dienstleistungen aus? Bei den Menschen gibt es viele Befürchtungen.
Von
Michael Maier
Ulm
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  • Schreiner dürfen trotz Corona weiter arbeiten.

    Schreiner dürfen trotz Corona weiter arbeiten.

    Claudia Burst / Archiv
  • Was tun, wenn man mitten im Corona-Lockdown den Klempner oder einen anderen Handwerker braucht?

    Was tun, wenn man mitten im Corona-Lockdown den Klempner oder einen anderen Handwerker braucht?

    PIxabay
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  • Der harte Lockdown über Weihnachten und Neujahr bringt viele Einschränkungen mit sich.
  • Betroffen sind im Handwerk vor allem körpernahe Dienstleistungen.
  • Auch Geschäftsräume und Annahmestellen aller Art bleiben mindestens bis 10. Januar für den Kundenverkehr geschlossen.

Teil-Entwarnung für Renovierer und Häuslebauer: Handwerker dürfen in Lockdown-Zeiten weiter uneingeschränkt arbeiten und dabei auch Dienstleistungen zu Hause beim Kunden erbringen. „Handwerker sind systemrelevant. Stellen Sie sich nur vor, Sie brauchen dringend einen Klempner oder im Winter ist die Heizung defekt“, so ein Sprecher der Handwerkskammer Ulm. Bei der Arbeit müsse jedoch auf Abstand und Schutzmaske geachtet werden. Unterschiede zwischen wichtigen und weniger wichtigen Gewerken habe es im ersten Lockdown nicht gegeben, und auch aktuell sei nichts anderes bekannt – mit Ausnahme von körpernahen Dienstleistern wie Friseursalons und Kosmetikstudios.

Die Handwerkskammer Ulm fordert für Betroffene eine zeitnahe wirtschaftliche Entschädigung. Bislang lasse die Auszahlung der angekündigten Hilfsgelder immer noch auf sich warten, so Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich. Für viele Handwerksbetriebe sei es aber lebensnotwendig, dass die Gelder nicht nur theoretisch zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich und zügig auf den Konten der Betriebe ankommen. Nur so kann ein größerer und dauerhafter Schaden abgewendet werden.“

Geschäftsräume der Handwerker geschlossen, Hausbesuch möglich

Einschränkungen gebe es darüber hinaus für Betriebe, die in ihren Räumen Waren verkaufen oder eine Annahmestelle betreiben, teilt die Kammer mit. Das betrifft zum Beispiel Goldschmiede, Raumausstatter, Elektriker oder auch Schuhmacher. Alle Geschäfte bleiben mindestens bis zum 10. Januar geschlossen, Besuche außer Haus beim Kunden sind jedoch möglich, theoretisch auch vom Schuster oder vom Musikinstrumentenbauer, nicht jedoch für Kosmetik, Haarschnitt oder Massage, da es sich hier um körpernahen Service handelt.

Obi, Bauhaus, Hornbach & Co.: Wer darf noch im Baumarkt einkaufen?

Im Übrigen deutet alles darauf hin, dass zumindest Handwerker weiterhin im Baumarkt einkaufen dürfen. Die konkreten Voraussetzungen dafür hängen jedoch vom Bundesland ab und könnten in Bayern und Baden-Württemberg unterschiedlich ausfallen. Bereits im Frühjahr hatte das unterschiedliche Vorgehen für Probleme gesorgt, denn in Baden-Württemberg waren die Baumärkte damals für alle geöffnet, in Bayern jedoch nur für Personen mit Gewerbeschein und Auszug aus der Handwerksrolle.

Diese Handwerker dürfen weiter arbeiten (Auswahl)

Augenoptiker/-in

Bäcker/-in

Baugeräteführer/-in

Beton- und Stahlbetonbauer/-in

Bodenleger/-in

Elektroniker/-in

Estrichleger/-in

Fahrradmonteur/-in

Feinoptiker/-in

Feinwerkmechaniker/-in

Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in

Fleischer/-in

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in

Gerüstbauer/-in

Glaser/-in

Glas- und Porzellanmaler/-in

Hörakustiker/-in

Klavier- und Cembalobauer/-in

Klempner/-in

Konditor/-in

Konstruktionsmechaniker/-in

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in

Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

Maler- und Lackierer/-in

Maurer/-in

Mechatroniker/-in

Metallbauer/-in

Ofen- und Luftheizungsbauer/-in

Orgelbauer/-in

Orthopädieschuhmacher/-in

Parkettleger/-in

Polster- und Dekorationsnäher/-in

Raumausstatter/-in

Schornsteinfeger/-in

Steinmetz/-in und Steinbildhauer/-in

Stuckateur/-in

Textilreiniger/-in

Tiefbaufacharbeiter/-in

Tischler/-in (Schreiner/-in)

Trockenbaumonteur/-in

Weintechnologe/-in

Zahntechniker/-in

Zimmerer/Zimmerin

Zupfinstrumentenmacher/-in

Zweiradmechatroniker/-in