Grundsteuer-Erklärung: Erstes Bundesland verlängert die Abgabefrist ein zweites Mal - Ziehen die anderen nach?

Gibt es eine zweite Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung? Hier gibt es alle Infos.
Robert GüntherBis zum Ablaufen der Abgabefrist für die Erklärung zur neuen Grundsteuer sind es nur noch wenige Stunden. Bis zum 31. Januar 2023 läuft diese Frist. Doch noch immer haben viele Bürger ihre Grundsteuererklärung nicht abgegeben? Gewährt jetzt der Staat einen zweiten Terminaufschub? Das erste Bundesland hat jetzt die Abgabefrist ein zweites Mal verlängert. Was machen die anderen Bundesländer?
Wieviele Bürger haben ihre Grundsteuererklärung bislang abgegeben?
Viele Millionen Menschen in Deutschland müssen die Daten zu ihrer Grundsteuererklärung noch liefern. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Bundesländern ergab, liegt die Quote der bisher abgegebenen Erklärungen derzeit in einer Spanne von rund 60 bis rund 70 Prozent. Bundesweit waren mit Stand Donnerstag, 26.1.2023, rund 65,5 Prozent der Erklärungen abgegeben worden, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte. Etwa 56,9 Prozent seien elektronisch übermittelt worden, zudem seien geschätzt etwa 8,6 Prozent auf einem Papiervordruck eingegangen.
Kommt eine weitere Verlängerung der Abgabefrist?
Der Staat hat den säumigen Grundsteuer-Erklärern schon einen Aufschub gewährt. Der erste Abgabetermin war bereits der 31. Oktober 2022. Dann wurde als neuer Abgabetermin der 31. Januar 2023 festgelegt. Und nun? Kommt eine zweite Fristverlängerung? Danach sieht es generell nicht aus. So sagte etwa Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne): Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht, dies sei nicht möglich. Einzelne Bundesländer sehen das aber anders.
Womit wird diese Entscheidung begründet?
Das Nein zu einer erneuten generellen Fristverlängerung wird mit terminlichen Gründen untermauert. Die Finanzverwaltung müsse bis Ende 2023 den Großteil der Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen. Aus dem NRW-Finanzministerium hieß es, im Falle einer Verlängerung der Abgabefrist wäre das Grundsteueraufkommen der Städte und Gemeinden zum 1. Januar 2025 gefährdet. Für die Finanzämter sei die noch zur Verfügung stehende Zeit zur Feststellung der Grundsteuerwerte knapp bemessen.
Bayern verlängert Abgabefrist für Grundsteuer ein 2. Mal
Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Das wurde am 31.1.2023 verkündet. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.
Frist zur Grundsteuer: Wird in Berlin verlängert?
Berlin will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Das sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Verlängerung der Grundsteuer: Was macht Baden-Württemberg?
Auch wenn viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken noch in Verzug sind - Baden-Württemberg will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht wie Bayern verlängern. Es gebe keine ähnlichen Pläne im Südwesten, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Grundsteuer - Frist läuft ab: So reagiert Mecklenburg-Vorpommern
Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen ist in Mecklenburg-Vorpommern ausgelaufen und wird nicht verlängert.
Welche Strafen drohen nach dem Abgabetermin?
Alle, die den Abgabetermin für die Grundsteuererklärung nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen rechnen. Doch nicht alle Bundesländer wollen diese sofort verhängen. Welche Länder sofort zu Sanktionen greifen wollen, steht in diesem Extratext.


Heiß diskutiert wird nicht nur die Grundsteuer-Reform an sich, sondern auch die geringen Rückmeldungen kurz vor Fristende. Den Abgabetermin erneut zu verschieben, ist nur mit einem Argument zu begründen.