Es wird kälter in Deutschland – und damit neigt sich die Zeit der Außenbewirtung in der Gastronomie vielerorts dem Ende zu. In Innenräumen gelten strengere Corona-Regeln. Ein Überblick zur Verordnung für Geimpfte und Ungeimpfte:
- Wo gilt die 2G- oder 3G-Regel in der Gastronomie und was bedeutet das?
- Welcher Corona-Test wird für die Innengastronomie benötigt?
- Maskenpflicht: Was gilt am Platz und auf dem Gang?
- Gibt es eine Sperrstunde in Restaurants, Bars und Kneipen?
- Bayern, Baden-Württemberg und Co. – Was gilt laut Verordnung in den jeweiligen Bundesländern?
Corona-Regeln in der Gastronomie: Wo gilt 2G, 3G oder 3G-plus?
Aktuell ist die Grundlage für die meisten Corona-Regeln in der Innengastronomie die sogenannte 3G-Regel. Das heißt: Zutritt zu Innenräumen von Restaurants, Bars und Kneipen haben nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Außerdem gilt in ganz Deutschland: Überall dort, wo die 3G-Regel vorgeschrieben ist, dürfen Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, ob sie dieses Modell ausweiten. Zum Beispiel auf 3G-Plus oder 2G. Beim 3G-Plus-Modell gilt dasselbe wie bei der klassischen Regel – allerdings wird ein PCR-Test als Nachweis benötigt. Die 2G-Regel ist strenger: Es haben damit nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ungeimpfte dürfen also auch mit Testnachweis nicht mehr hinein.
Luca-App Gastronomie: Einchecken für die Kontaktnachverfolgung
Für die Kontaktdatenerfassung nutzen einige Gastronomiebetriebe Smartphone-Apps. Die gängigste ist die sogenannte „Luca-App“. Sie ermöglicht eine schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern ohne analoges Zettelchaos. Außerdem die direkte Benachrichtigung bei Risikobewertung durch die Gesundheitsämter, eine verschlüsselte und sichere Datenübermittlung und eine automatisch erstellte und persönliche Kontakt- und Besuchshistorie. Die Gäste checken nämlich per Barcode-Scan mit ihrem Handy bei luca ein, wenn sie das Lokal betreten und beim Verlassen wieder aus.
Corona-Testpflicht Restaurants, Bars und Kneipen: Welcher Test ist nötig?
Welcher Corona-Test für den Zutritt in die Innengastronomie nötig ist, hängt vom einzelnen Betrieb ab. Wenn der Betreiber eines Restaurants, einer Kneipe oder Bar die aktuell geltenden Regeln annimmt, reicht ein Antigen-Schnelltest für Ungeimpfte aus. Die Kosten für diese Tests, müssen Ungeimpfte (mit Ausnahmen) mittlerweile selbst tragen.
Ein PCR-Test ist dann nötig, wenn der Betreiber die Option nutzt, die 3G-Plus-Regel einzuführen. Damit entfällt nämlich beispielsweise die Masken- und Abstandsregeln.
Maskenpflicht: Was gilt in der Gastronomie am Platz?
Generell gilt in öffentlichen, geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Es muss keine FFP2-, aber eine medizinische Maske getragen werden. In der Gastronomie beim Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden – am Platz gilt die Maskenpflicht also nicht, sondern nur, wenn man diesen verlässt. So muss man die Maske auf den Gängen anziehen, beispielsweise wenn man zur Toilette geht. Gilt im Restaurant die optionale 3G-plus-Regel, fällt die allgemeine Maskenpflicht auch in Innenräumen.
Sperrstunde in der Gastronomie fällt in den meisten Bundesländern
Allgemein gibt es in den meisten Bundesländern momentan keine Sperrstunde. In der Gastronomie in Bayern beispielsweise entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (um 1 Uhr) sowie die Kontaktbeschränkungen, es dürfen also wieder Leute aus beliebig vielen Haushalten am Tisch sitzen – und das, bis das Lokal schließt. Gleiches gilt für Baden-Württemberg, Berlin und den meisten anderen Bundesländern, mit niedrig bleibenden Inzidenzwerten und Corona-Zahlen in Deutschland.