Bis zuletzt wurden Rentner und Studenten bei der Energiepauschale vernachlässigt. Für Rentner hat sich das noch vor dem Jahreswechsel geändert: Das Energiegeld in Höhe von 300 Euro pro Person wurde im Dezember 2022 an Rentner und Rentnerinnen ausgezahlt. Bei den Studierenden zieht sich der Prozess aber immer weiter in die Länge. Obwohl das Gesetz zur Auszahlung der 200 Euro bewilligt wurde, dauert es noch. Jetzt gibt es weitere Infos zur Beantragung und einen Starttermin.
Energiepauschale für Studenten: Wie ist der aktuelle Stand?
Die Auszahlung der lange erwarteten Energiepauschale für Studierende und Auszubildende steht nach den Worten von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger kurz bevor. „Ich weiß, dass die jungen Menschen auf das Geld warten. Wir sind jetzt nicht mehr weit vom Ziel entfernt“, sagte die FDP-Politikerin der „Rheinischen Post“ (11.02.2023).
Sachsen-Anhalt hat für die bundesweite Auszahlung der Energiepreispauschale an Studentinnen und Studenten durch den Bund eine digitale Plattform geschaffen. Das Portal Einmalzahlung200.de soll voraussichtlich ab 15. März in ganz Deutschland Studierenden sowie Fachschülern zur Verfügung stehen. Für den Anspruch auf die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro ist die Immatrikulation vom 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder entsprechenden Ausbildungsstätte entscheidend.
200 Euro: Was Studenten jetzt schon tun können
Da Sachsen-Anhalt beim Aufbau des digitalen Bafögs federführend war, war das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepreispauschale betraut worden. Die Studierenden und Fachschüler sollen sich Stark-Watzinger zufolge dann komplett digital ausweisen können, also ohne dass sie irgendwo persönlich erscheinen müssen, um die Leistung zu beantragen. Ihren Angaben zufolge soll das über das Nutzerkonto „BundID“ passieren. Dieses können betroffene Studenten schon jetzt anlegen, um später eventuelle Wartezeiten zu vermeiden. In diesem Extra-Artikel erklären wir, wie ein BundID-Konto angelegt wird.
Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studenten
Studierende und Fachschüler bekommen einmalig 200 Euro als Energiepauschale. Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat beschlossen. Beantragen könnten die Unterstützung diejenigen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung seien. Profitieren werden den Angaben zufolge rund drei Millionen Studierende sowie etwa 450.000 Fachschülerinnen und -schüler.
Allerdings ist die Beantragung aktuell nur theoretisch. Einen praktischen Weg, wie Studierende das Geld bekommen können, gibt es noch immer nicht. Beschlossen wurde die Auszahlung der 200 Euro bereits im September, bis Ende Januar 2023 gab es noch immer keine konkreteren Pläne als folgender Satz: „Ziel ist eine möglichst schnelle Auszahlung.“
Probleme gibt es wohl deshalb, weil Studierende das Geld selbst beantragen müssen. Damit das passiert, muss es aber zuerst eine Online-Plattform geben, über die die Studierenden ihre Anträge einreichen können. Die Gestaltung dieser Plattform dauert aber noch an.
Wie und wann können Studenten den Antrag auf Energiegeld stellen?
Die 200 Euro sollten eigentlich „noch im Winter“ ausgezahlt werden. Mitte Januar wurde dieses Ziel von der Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) noch einmal bekräftigt. Das Gesetz sehe vor, dass die Länder dafür zuständig seien. „Sie wollten den Weg über eine gemeinsame digitale Antragsplattform gehen, und das machen wir jetzt,“ so die Ministerin.
Das Geld muss von den Studierenden beantragt werden. Derzeit wird an einer digitalen Plattform gearbeitet, über die das Geld beantragt werden könne, erklärte eine Sprecherin des Bildungsministeriums. Diese Plattform gibt es immer noch nicht. Wann die Plattform online geht, wie sie heißen soll, welche Nachweise verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Darum kümmert sich einem Sprecher des Bundesbildungsministeriums zufolge eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern. Dem Vernehmen nach soll die Seite aber sobald wie möglich im neuen Jahr startklar sein. Studierende und Fachschüler müssen die 200 Euro laut Gesetzentwurf dann bis spätestens 30. September nächsten Jahres beantragen.
Kritisiert wird unter anderem, der Bund habe eine Erwartungshaltung in die Öffentlichkeit transportiert, dass die Länder die Auszahlungen bereits im Januar 2023 vornehmen würden. Das sei immer unrealistisch gewesen und ausgeschlossen, sagte Präsidentin der KMK, Karin Prien (CDU), da viele Rahmenbedingen noch unklar seien. „Aber wenn wir die Auszahlung zumindest bis zum Ende des ersten Quartals schaffen wollen, dann muss der Bund jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.“
Die Länder fordern unter anderem einheitliche datenschutzrechtliche Regeln vom Bund für die Daten von Studierenden und Fachschülern, die sie an die gemeinsame Plattform übermitteln müssten - und auch Regeln für einen länderübergreifenden Datenabgleich, damit mehrfache Beantragungen ausgeschlossen werden. Ansonsten, so ihr Argument, müssten sie alles mit ihren 16 Datenschutzbeauftragten und Landesparlamenten einzeln regeln, was noch länger dauern würde.
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