Elterngeld: Neue Einkommensgrenze – Welche Eltern bekommen jetzt noch Geld?

Im Zuge des Sparkurses beim Bundeshaushalt sind auch Kürzungen beim Elterngeld geplant.
Hendrik Schmidt/dpaVielverdiener müssen ab dem kommenden Jahr auf das Elterngeld verzichten – allerdings mit anderen Eckwerten als bisher geplant. Die Ampel hat eine neue Einkommensgrenze beschlossen. Welche Eltern bekommen jetzt noch Geld? Und ab wann gelten die neuen Regelungen?
Neue Einkommensgrenze: welche Eltern bekommen noch Geld?
Die Einkommensgrenze soll nach den neuen Plänen der Ampel nun nicht mehr plötzlich, sondern schrittweise sinken, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Sitzung des Haushaltsausschusses in der Nacht zum Freitag erfuhr. Bis Ende März 2024 soll die Grenze wie bisher bei 300 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegen, dann bis Jahresende auf 200 000 Euro fallen. Ab April 2025 soll eine Einkommensgrenze von 175 000 Euro gelten.
Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können – aber nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes sein. Bei Mehrlingsgeburten soll die Änderung nicht gelten.
Ursprüngliche Pläne beim Elterngeld zurückgenommen
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte entschieden, das Elterngeld für Paare mit besonders hohen Einkommen zu streichen. Nach ihrem Vorschlag sollte es nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die allein oder zusammen nicht mehr als 150 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Aktuell liegt die Grenze bei 250 000 Euro für Alleinerziehende und 300 000 bei Paaren.
„Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“, erklärte SPD-Haushälter Felix Döring. Familien bekämen mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.
Sparkurs der Regierung: Auch Pflegeversicherung betroffen
Um die erhebliche Haushaltslücke im Jahr 2024 zu schließen, sind zusätzliche Maßnahmen geplant, wie das Finanzministerium bekannt gab. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, dass der Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro an die soziale Pflegeversicherung, der im Jahr 2022 eingeführt wurde, nicht fortgesetzt wird.
(mit Material von dpa)
