Viele Deutsche reisen jedes Jahr über die tschechische Grenze, entweder um dort Urlaub zu machen oder einkaufen zu gehen. Doch jeder kennt es, der Urlaub ist vorbei und es hat sich so einiges an Souvenirs und Waren angehäuft. Tschechien ist EU-Land, also eigentlich kein Problem? Ja, dennoch gibt bei der Einfuhr von Waren einige Beschränkungen. Was und wie viel darf man aus Tschechien nach Deutschland einführen?
Lebensmittel, Alkohol, Tabak – wie viel ist abgabenfrei?
Für den persönlichen Bedarf dürfen grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden.
Allerdings werden Waren manchmal in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheint. Deshalb wurden für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:
- Spirituosen: 10 L
- Alkoholische Süßgetränke: 10 L
- Zwischenerzeugnisse: 10 L
- Schaumwein: 60 L
- Bier: 110 L
- Zigaretten: 800 Stück, Zigarillos: 400 Stück, Zigarren: 200 Stück, Tabak: 1.000 g
- Kaffee: 10 Kg
- Kaffeehaltige Waren: 10 Kg
Die Richtmengen gelten aber nur, wenn die Waren als Privatperson persönlich befördert werden. Dabei ist es erforderlich, dass die Genussmittel in dem betreffenden Mitgliedstaat bereits versteuert wurden und auf üblichem Wege, z.B. in einem Supermarkt, käuflich zu erwerben sind, wie der deutsche Zoll auf seiner Webseite informiert.
Die Waren müssen außerdem für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sein.
Werden mehr als die oben genannten Mengen transportiert, besteht die Vermutung, dass die Waren gewerblich verwenden werden. Diese Annahme kann ausgeräumt werden, indem nachgewiesen wird, dass die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwendet werden sollen.
Einfuhr von Bargeld, Fremdwährung und Wertpapieren
Doch wie sieht es bei der Einfuhr von Bargeld von Tschechien nach Deutschland aus? Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr dem Zoll auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Alle wichtigen Infos zur Ein- und Ausfuhr in verschiedene Länder
Auch bei der Einreise in die Schweiz aus Deutschland sowie von der Schweiz nach Deutschland gibt es wichtige Regeln zu beachten.