Die Schweiz ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, vor allem für Touristen aus Deutschland. Kein Wunder, denn von lebendigen Großstädten bis hin zu charmanten kleinen Dörfern – die Schweiz hat sehr viel zu bieten und ist unbestreitbar eines der reizvollsten Reiseziele Europas.
Doch jeder kenn es: Kaum ist die Reise geplant, stellt sich plötzlich die Frage, was man nun denn alles Zollfrei mitnehmen darf und vor allem wie viel?
Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant
Persönliche Gebrauchsgegenstände können laut dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Dazu zählen Gegenstände, welche:
- in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben
- im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen
Solche Gegenstände sind z.B. Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer und Musikinstrumente.
Auch Reiseproviant kann abgabenfrei eingeführt werden. Hierzu zählen genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag. Aber Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Andere Waren: Lebensmittel, Alkohol oder Tabak – Wie viel ist zollfrei?
Doch was ist mit Waren, die nicht persönliche Gebrauchsgegenstände oder Proviant sind?
Mehrwertsteuer
Generell gilt: Waren im Gesamtwert von bis zu 300 Franken können mehrwertsteuerfrei eingeführt werden. Für Waren, die den Grenzwert von 300 Franken übersteigen, muss die Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Zoll
Für bestimmte Waren müssen zudem Zölle gezahlt werden. Die Freimengen für alle Produkte im Überblick:
- Fleisch und Fleischwaren (ausgenommen Wild): 1 kg
- Butter, Rahm: 1 kg/l
- Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken: 5 kg/l
- alkoholische Getränke bis 18% Vol.: 5 l
- alkoholische Getränke über 18% Vol.: 1 L
- Zigaretten, Zigarren oder Tabak: 250 Stück/g
Alle anderen Waren können zollfrei eingeführt werden.
Einfuhr von Haustieren: Hund, Katze und Co
Aber nicht nur Waren nehmen Besucher gerne in die Schweiz mit. Vor allem das liebste Haustier darf bei vielen Menschen auf keiner Reise fehlen. Aufgrund der Gefahr von Tollwut gelten bei Reisen mit Heimtieren besondere Vorschriften. Diese können auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nachgelesen werden. Die Online-Hilfe für die Reise über die Grenze mit Haustieren gibt es hier.
Einfuhr von Bargeld, Fremdwährung und Wertpapieren
Doch wie sieht es mit der Einfuhr von Bargeld aus? Barmittel, also Bargeld, Fremdwährung und Wertpapiere (Aktien, Obligationen, Schecks) dürfen mengenmässig unbeschränkt in die Schweiz, durch die Schweiz oder aus der Schweiz führen. Die Barmittel müssen auch nicht angemeldet werden.
Im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung können Schweizer Zollbehörden jedoch Kontrollen durchführen. Bei 10 000 Schweizerfranken oder mehr, werden die Personen dazu befragt. Dabei müssen Fragen zu Person, Herkunft und Verwendungszweck des Geldes sowie betreffend die wirtschaftlich berechtigte Person (Eigentümer) beantworten.