Corona Reisen Bayern
: Grenze zu Österreich: Was es bei der Ein- und Ausreise zu beachten gilt

Wer aus Bayern kommt und über Weihnachten ins benachbarte Ausland reisen möchte, um etwa Verwandtschaft in Österreich zu besuchen, der muss bei der Rückreise einiges beachten.
Von
Uwe Keuerleber
Ulm
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Wer aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen muss.

dpa
  • Die Grenzen ins Nachbarland Österreich sind prinzipiell geöffnet
  • Reisen sind verboten oder nicht erwünscht.
  • Wer einreist, muss - mit wenigen Ausnahmen - in Quarantäne.

Nach Einreise zehn Tage in Quarantäne

Wer aus Deutschland nach Österreich einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test freitesten. Bei der Einreise muss ein entsprechendes Quarantäneformular unterschrieben vorliegen. Dieses Formular solle man am besten bereits ausgedruckt und ausgefüllt mitführen, so das österreichische Gesundheitsministerium, auf dessen Homepage das Formular abrufbar ist.

Ausgenommen sind Pendler und Personen die familiäre und medizinische Gründe vorweisen können

Von der österreichischen Reiseverordnung sind Pendler oder Personen, die berufliche Gründe für ihre Reise nachweisen können. Ebenfalls wird der Besuch von schwer erkrankten Verwandten oder für die eigene medizinische Versorgung als Ausnahme von den österreichischen Behörden anerkannt. In diesen Fällen fällt auch die Quarantänepflicht weg. Voraussetzung ist heirfür allerdings eine entsprechende Bestätigung.

Quarantäne bei der Rückreise nach Bayern

Wie das Bayerische Gesundheitsamt mitteilt, sind Reisen zur Verwandtschaft ersten und zweiten Grades in ein Risikogebiet gestattet und wer sich dabei nicht länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufhält, für den entfällt die Quarantänepflicht bei der Wiedereinreise nach Bayern. Wer allerdings länger bleiben will, muss bei der Einreise einen Beleg über ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Sonst gilt die zehntägige Quarantänepflicht.

Bayern führt Corona-Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten ein

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach Bayern gilt eine Testpflicht. Ministerpräsident Markus Söder sagt: „Urlaub darf nicht zum Risiko werden.“ Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten unterliegen ab Mittwoch in Bayern einer Corona-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen, dies hat am Dienstag das bayerische Kabinett in München beschlossen. Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Corona-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf allerdings maximal 48 Stunden alt sein. Verstöße gegen die Testpflicht sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Dies kann nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bis zu 25 000 Euro betragen.