Corona Reisen BW
: Grenzverkehr in Baden-Württemberg eingeschränkt - Quarantänepflicht nach Shoppingtour

Stadtbummel in Straßburg? Oder ein kurzer Skitrip in die Schweiz? Bei Stippvisiten über der Grenze gab es bisher keine Quarantänepflicht. Das ändert sich jetzt.
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DPA
Stuttgart
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Baden-Württemberg schränkt den Grenzverkehr nach Frankreich und die Schweiz ein.

dpa

Baden-Württemberg schiebt Shoppingtouren und Skitourismus jenseits der Grenzen nach Frankreich und in die Schweiz mit einer Quarantänepflicht einen Riegel vor. Angesichts der weiter rasant steigenden Infektionszahlen im Südwesten und in den Grenzregionen wird die Verordnung für die Einreise angepasst. „Die Gefahr, dass durch Ein- und Rückreisen nach Baden-Württemberg zusätzliche Infektionsherde im Inland entstehen, soll eingeschränkt werden“, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Die neue Regelung gilt ab Mittwoch, 23. Dezember 2020.

Der kleine Grenzverkehr wird eingeschränkt

Der kleine Grenzverkehr aus überwiegend touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs führe mit der Änderung zu einer Quarantänepflicht, hieß es weiter. Durch die Verschärfung könnten zum Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren noch die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg einkaufen gehen.

Eine Ausnahmeregelung ohne Quarantänepflicht für Aufenthalte in einem ausländischen Risikogebiet unter 24 Stunden soll demnach nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten. Darunter fallen beispielsweise Arbeit, Schule, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten.

Baden-Württemberg hatte zunächst anders als Bayern an einer Ausnahmeregelung festgehalten, wonach Wintersportler und andere Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne mussten. Konkret galt diese Ausnahmeregelung bislang für Menschen aus Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hatten. Mit der Verschärfung der Einreise-Verordnung vollzieht der Südwesten einen Schritt, den Bayern schon Ende November gegangen war.

Frankreich hatte einen Tag vor Beginn des deutschen Lockdowns seine bisher geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen deutlich gelockert. Die landesweite Schließung aller Geschäfte war bereits am 28. November wieder aufgehoben worden, eine Sonderausgangsbescheinigung ist seit einer Woche nicht mehr notwendig. Menschen aus Baden-Württemberg konnten bislang im kleinen Grenzverkehr ungehindert über den Rhein ins benachbarte Elsass fahren.

Zuletzt hatte die Elsass-Metropole Straßburg ebenso Mühlhausen (Mulhouse) am vierten Adventssonntag mit einem verkaufsoffenen Sonntag Kunden aus dem badischen Grenzgebiet angezogen. Auch das große Outlet-Center im elsässischen Roppenheim, nur zwei Minuten von der Grenze entfernt, war am Sonntag geöffnet.

„So viel Unsinn“: Polizeigewerkschaft kritisiert Regelung zum Grenzverkehr

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Südwesten kritisierte die schärferen Regeln für Grenzübertritte heftig. „Man kann sich gar nicht so viel Unsinn ausdenken, wie aktuell in dieser Landesregierung und in diesem Sozialministerium verbrochen werden“, teilte der Landesvorsitzende Ralf Kusterer mit. Die Regeln könnten nicht überwacht werden.

„Offensichtlich glaubt Lucha daran, dass die Leute ihre Waren schön sichtbar auf dem Rücksitz oder auf dem Armaturenbrett abstellen, so dass beim Vorbeifahren die Polizei feststellen kann, dass diejenigen beim Einkaufen waren“, kritisierte Kusterer. Er nannte die Regelung „Wischiwaschi„, keiner werde sich daran halten. Es brauche eine harte Grenzregelung wie im Frühjahr. „Die müssen endlich Grenzen dicht machen“, sagte er der dpa.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) stellte sich hinter die Regelung. „Wer jetzt unvernünftig sein will, wer sich und andere gefährden will, wer jetzt aus Jux und Tollerei ins Ausland fahren will – der muss mit Konsequenzen rechnen“, betonte Strobl. „Und die Konsequenz ist eine knallharte Quarantäne.“